Die Novelle zur aktuellen Covid-Maßnahmenverordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), die ab Montag die 2G-Regel für Lokale, Hotels und Dienstleistungen einführt, ist fertig.

In der letzten Textversion, die Sonntagabend kundgemacht werden soll, heißt es unter anderem, dass für schulpflichtige Kinder der "Ninja-Pass", in den Schultests eingetragen werden, dem 2G-Nachweis gleichgestellt wird - und zwar auch am Wochenende. Kinder unter zwölf Jahren bleiben weiter von der Nachweispflicht ausgenommen.

Weg fällt außerdem die Gültigkeit von Antigen-Selbsttests, die in ein behördliches System eingetragen werden, sowie von Antikörpertests für den 3G-Nachweis am Arbeitsplatz. Antigen-Tests, die von befugten Stellen - etwa von Teststraßen - durchgeführt werden, gelten für Arbeitnehmer weiterhin 24 Stunden ab Abnahme, berechtigen aber nicht mehr zum Eintritt in Gastro, Hotels, zu Veranstaltungen, und so weiter.

Eine mit der Verordnung versandten Pressemitteilung Mücksteins fasst die Änderungen wie folgt zusammen:

Aus 3G wird 2G: Überall dort, wo bislang 3G galt, haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt. Dies gilt für:

  • körpernahe Dienstleistungen,
  • Gastronomie, Nachtgastronomie, Hotellerie und ähnliche Settings,
  • den Kulturbereich (Theater, Kinos und Opern, nicht aber Museen),
  • Sport und Freizeiteinrichtungen
  • Besuche in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen, davon ausgenommen sind etwa Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung oder die Begleitung bei der Geburt. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine FFP2-Maske zu tragen.

Übergangsfrist bis 6.12.2021: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich. 

Arbeitsplatz: Grundsätzlich gilt die 3G-Regel, in besonders sensiblen Bereichen werden strengere Regeln vorgeschrieben.

  • Mitarbeiter in der Nachtgastronomie und von Großveranstaltungen (ab 250 Teilnehmer:innen), die weder geimpft noch genesen sind, können auch einen gültigen PCR-Test vorweisen. Nur PCR-getestete Personen müssen aber zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.
  • Für Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt dieselbe Regel. Nur getestete Personen müssen also eine FFP2-Maske tragen. Darüber hinaus ist in diesem Setting für geimpfte und genesene Personen ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben.

Antikörpertests sind nicht mehr als G-Nachweis gültig.

Für Veranstaltungen gilt:

  • Mehr als 25 Teilnehmer:innen: 2G-Pflicht
  • Mehr als 50 Teilnehmer:innen: Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten, Erstellung eines Präventionskonzepts
  • Mehr als 250 Teilnehmer:innen: Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich

Generelle FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken – überall dort, wo kein G-Nachweis vorgeschrieben ist.

Hochrisikoerlass und damit Ausreisekontrollen fallen weg.

Grüner Pass:

  • Gültigkeit für neun Monate nach der 2. Impfung, danach braucht es eine 3. Dosis für ein gültiges Zertifikat (tritt am 6.12.2021 in Kraft).
  • Für Janssen-Geimpfte gilt ab 3.1.2022: Es braucht eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass.

Kinder und Jugendliche: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Restaurant, Kino oder Seilbahnen. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2G-Nachweis verfügen, um 2-G-Settings betreten zu dürfen.

Richtigstellung: In einer ersten Version dieses Artikels hieß es, dass die Gültigkeit der Antigennachweise für den Arbeitsplatz noch einmal verkürzt würde; sie liegt aber wie bisher schon bei 24 Stunden. Neu ist, dass Antikörpertests und Antigen-Selbsttests nicht mehr als 3G-Nachweise zählen. Wir bedauern. - gr