Die beim Obersten Gerichtshof angesiedelte, von Justizministerin Alma Zadic eingesetzte  Rechtsschutzbeauftragte  Gabriele Aicher hat mehreren Beschwerden gegen die Maßnahmen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Causa Sebastian Kurz stattgegeben. Zum einen sei die Peilung der insgesamt drei Handys der beiden Österreich-Herausgeber Wolfgang und Helmuth Fellner rechtswidrig gewesen. Zuvor hätte auch wegen des Redaktionsgeheimnisses die Zustimmung der Rechtsschutzbeauftragten eingeholt werden müssen. Nur bei dringendem Tatverdacht hätte dies unterbleiben können, das sei nicht der Fall gewesen.