Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid, Ex-Familienministerin Sophie Karmasin oder die Meinungsforscherin Sabine Beinschab – für sie alle käme theoretisch die Kronzeugenregelung in Frage, heißt es in Anwaltskreisen. Sie werden in der Inseraten-Causa von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als Beschuldigte geführt. Für sie alle gilt die Unschuldsvermutung. Die Kronzeugenregelung kann Beschuldigten unter Umständen eine Strafe ersparen.