Untreue und Bestechlichkeit sind nicht erst seit Mittwoch in aller Munde. Die beiden Delikte stehen häufig im Zentrum von Ermittlungen gegen Politikerinnen, Politiker, Beamtinnen und Beamte. So auch im Fall der heute durchgeführten Hausdurchsuchungen im Bundeskanzleramt, der ÖVP-Parteizentrale und dem Finanzministerium. Doch was versteht das Strafrecht unter Bestechlichkeit, Bestechung und Untreue?