Am frühen Nachmittag werden die Landessanitätsdirektionen über die neuen Regelungen informiert, danach sollen sie veröffentlicht werden, hieß es aus dem Büro von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Wie zuletzt in Deutschland beschlossen dürfte die Dauer der Quarantäne bei engen Kontaktpersonen (K1) auf fünf Tage halbiert werden, wenn sie sich mit negativem PCR "freitesten". Die Frage, welche Klassenkollegen im Falle eines infizierten Schülers in Quarantäne müssen, ist indes noch nicht ganz klar.

Martin Netzer, Generalsekretär im Bildungsministerium, hatte im Ö1-Morgenjournal angekündigt, dass künftig nach deutschem Vorbild bei einem positiv getesteten Schüler nicht mehr die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt werden soll, sondern nur noch die direkten Sitznachbarn. Eine Generalregel sei aufgrund der unterschiedlichen Szenarien beim Unterricht so nicht möglich, wird hingegen im Gesundheitsministerium betont.

Wohl keine generelle Regel nur für Sitznachbarn

Die Gesundheitsbehörden sollen hier weiterhin nach den jeweiligen Gegebenheiten entscheiden können. Immerhin würden sich die Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts bzw. der Pausen auch im Raum bewegen und es mache einen Unterschied, wie gut ein Raum gelüftet wird und ob etwa gesungen und geturnt wird. Eine Generalregel werde es deshalb auch nicht geben können, betont der Mückstein-Sprecher, denn jede Schulklasse und jeder Schultag seien anders. Auch geimpfte Schüler und die CT-Werte der PCR-Tests, die besagen, wie ansteckend jemand aktuell ist, müssten berücksichtigt werden.

Unterschiedliche Regeln für Volks- und Mittelschüler

Die aktuellen Vorgaben des Gesundheitsministeriums sehen unterschiedliche Regelungen für Volks- und ältere Schüler vor. Bei Unter-Zehnjährigen gibt es die Möglichkeit, wegen des geringeren Risikos der Übertragung durch diese Altersgruppe im Falle von nur einem Infektionsfall alle Kinder als Kontaktpersonen mit niedrigem Infektionsrisiko (K2) einzustufen. Diese Kinder können also weiterhin in die Schule gehen, sollen allerdings freiwillig ihre sozialen Kontakte außerhalb einschränken. Sind zwei oder mehr Schüler innerhalb von 14 Tagen bzw. ein Erwachsener in der Klasse infiziert, hat die Gesundheitsbehörde über die Absonderung von Teilen bzw. der gesamten Klasse zu entscheiden.

Bei den älteren Schülern gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für Erwachsene auch: Wer mehr als 15 Minuten in weniger als zwei Meter Abstand mit einem Infizierten verbringt, gilt als K1 und muss dementsprechend in Quarantäne. Wie die anderen Klassenkollegen eingestuft werden, ist aber wieder Entscheidung der Gesundheitsbehörde. Schließlich sitzen auch hier die Schüler nicht von Schulbeginn bis -ende nur auf ihrem Platz. In der Praxis wurden deshalb oft ganze Klassen in Quarantäne geschickt. Der neue Erlass soll nun so formuliert werden, dass die Gesundheitsbehörden die Möglichkeit zu einer weniger restriktiven Auslegung der Vorgaben stärker nutzen.