Ab nächster Woche könnten Sie in einem Schuhgeschäft von einem Polizisten aufgefordert werden, Ihren Impfnachweis vorzuweisen, wenn Sie keine Maske tragen: Wenn Sie in Wien einkaufen gehen, verstoßen Sie damit gegen die lokale Corona-Verordnung. Dort herrscht im Handel Maskenpflicht. Wenn Sie in Graz einkaufen gehen, ist es in Ordnung, unmaskiert zu shoppen – aber nur, wenn Sie schon geimpft sind. Wenn nicht, brauchen Sie ab nächsten Mittwoch eine FFP2-Maske. Am Postamt oder in der Apotheke hingegen müssen auch Vollimmunisierte eine FFP2-Maske tragen.