Neben der regulären Parteienförderung von Bund und Ländern – in Summe werden heuer mehr als 200 Millionen Euro ausgezahlt – haben die Parteien noch eine weitere Einkommensquelle. Wie eine Anfrage von Neos-Mandatar Gerald Loacker zeigt, schütten auch die Kammern Subventionen an ihre Fraktionen aus. Im Vorjahr waren das fast 33 Millionen Euro – mehr als die Bundesförderung.

Der Großteil floss an die Fraktionen der Wirtschaftskammern. Diese haben dreimal so viel ausgezahlt wie die Arbeiterkammern. Insgesamt haben die neun Länderkammern und die Bundeskammer im Vorjahr 24,8 Mio. Euro ausgeschüttet, heuer sollen es 18,2 Mio. Euro sein. Zum Vergleich: Die Arbeiterkammern haben im Vorjahr 7,9 Mio. Euro ausgeschüttet und haben heuer acht Millionen eingeplant.

Fraktionen dürfen Geld nicht weiterleiten

Die Fraktionen – etwa der ÖVP-Wirtschaftsbund – dürften dieses Geld an sich nicht an Mutterparteien weiterleiten, sagt Parteifinanzexperte Hubert Sickinger. Aber wenn ein Mitarbeiter bei einer Kammerfraktion beschäftigt sei, aber dort Arbeit für die Partei mache, sei das praktisch kaum nachvollziehbar – „zumindest, solange die Kammern die Verwendung nicht genau prüfen“, so Sickinger. Immerhin müssten ab 2019 auch die Finanzen von Teilorganisationen in den Rechenschaftsberichten der Parteien ausgewiesen werden.

Wie viel welche Fraktion genau bekommt, geben die Kammern nicht bekannt. Die Neos fordern jetzt die Offenlegung aller Geldflüsse aufgegliedert nach Parteien – und eine Reduktion der Summen. „Immerhin handelt es dabei um die Zwangsbeiträge der Mitglieder. Und was hier ausgeschüttet wird, geht mit Verlaub weit über das hinaus, was die Fraktionen zum Arbeiten brauchen“, sagt Loacker.