Im Sommersemester 2021 durften Schülerinnen und Schüler nur unter der Voraussetzung am Unterricht im Klassenzimmer teilnehmen, dass sie dort regelmäßig Corona-Selbsttests durchführen. Die Zahl der Verweigerer war gering: Im Durchschnitt waren im Sommersemester 10.900 der 1,13 Mio. Schüler im Distance Learning, weil sie bzw. ihre Eltern den "Nasenbohrertest" verweigert haben, zeigt die Beantwortung parlamentarischer Anfragen der FPÖ durch Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP).

"Nasenbohrertests" in den Schulen

Um Cluster in den Klassenzimmern möglichst auszuschließen, mussten die Schülerinnen und Schüler ab Mitte Februar zunächst zweimal, später dreimal pro Woche anterionasale Antigentests machen. Dafür war die Zustimmung der Schüler bzw. bei den Unter-14-Jährigen jene der Eltern notwendig. Wer diese nicht erteilt hat, musste sich den Stoff daheim grundsätzlich in Eigenregie beibringen.

Dafür haben sich über das Sommersemester je nach Bundesland und Altersstufe im Schnitt zwischen 0,2 und 2,0 Prozent der Betroffenen entschieden. In absoluten Zahlen die meiste Ablehnung gab es in Wien (im Semester-Schnitt 2.600), gefolgt von Niederösterreich (rund 2.200), Oberösterreich (2.000), der Steiermark (1.400), Kärnten (900), Vorarlberg und Tirol (je rund 500), Salzburg (300) und dem Burgenland (200). Im Verlauf des Semesters sind die Zahlen dabei zurückgegangen: Hatten nach Angaben des Bildungsministeriums in der ersten Woche noch 1,7 Prozent aller Schüler eine Teilnahme verweigert, waren es zuletzt weit unter einem Prozent.

Abmeldungen für das kommende Schuljahr

Die Ablehnung der Corona-Maßnahmen schlägt sich in einigen Bundesländern auch in die Zahl der Schulabmeldungen für das kommende Schuljahr nieder. Aus Oberösterreich, der Steiermark, Salzburg, Tirol und Niederösterreich wurde zuletzt eine teils deutliche Zunahme an Kindern gemeldet, die im kommenden Schuljahr entweder daheim beschult oder eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht, die selbst keine Zeugnisse ausstellen darf, besuchen werden. Endgültige Zahlen liegen noch nicht vor, eine Abmeldung ist noch bis zum ersten Schultag möglich. Untersagen können die Bildungsdirektionen eine Abmeldung nur, "wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die .... Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist".