Die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck soll am Mittwoch einem Bericht des Magazins profil zufolge den streng vertraulichen Ischgl-Vorhabensbericht an das Justizministerium geschickt haben. Dort wird über Anklage oder Einstellung des Verfahrens entschieden. Strafrechtlich relevant ist vor allem die Frage, wer für das Abreise-Chaos des 13. März 2020 verantwortlich ist. Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) habe in Zeugeneinvernahme den Bundeskanzler belastet, so profil.

Sebastian Kurz (ÖVP) habe ihm zwar mitgeteilt, dass er im Einvernehmen mit damaligen Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) nach entsprechenden Informationen aus den Stäben beschlossen hätte, dass über das Paznaun und St. Anton am Arlberg die Quarantäne verhängt wird, so Platter. Der Zeitpunkt sei aber "schlichtweg kein Thema" gewesen. Platter betonte, umgehend seinen höchsten Beamten und Leiter des Tiroler Krisenstabes - Herbert Forster - mit der Ausarbeitung eines Quarantäne-Konzepts beauftragt zu haben.

Dreieinhalb Stunden nach dem Telefongespräch zwischen Kurz und Platter trat der Kanzler vor die Presse und verkündete die Quarantäne mit den Worten: "Diese Gebiete werden ab sofort isoliert". Tausende Touristen ergriffen daraufhin die Flucht. Die Quarantäneankündigung sei "überraschend, ohne unmittelbare Zuständigkeit und ohne substanzielle Vorbereitung" geschehen, hielt bereits die Expertenkommission unter Ex-Höchstrichter Ronald Rohrer fest.

Der Ball liegt nun bei Justizministerin Zadić

Fünf Personen führt die Innsbrucker Staatsanwaltschaft mit Abschluss der mehr als einjährigen Ermittlungen als Beschuldigte. Darunter sind Tirols höchster Beamter-Landesamtsdirektor Forster - und der für Ischgl verantwortliche Bezirkshauptmann von Landeck, Markus Maaß. Dazu kommen zwei weitere Beamte der Bezirkshauptmannschaft Landeck sowie der Ischgler Bürgermeister Werner Kurz. Forsters Anwalt meinte gegenüber profil, dass der Landesamtsdirektor durch die Ermittlungsergebnisse jedenfalls entlastet werde. Seinem Mandanten sei eine "sofortige" Quarantäne ab 14.00 Uhr in "keiner Weise" beauftragt worden. Es sei auch "unzumutbar" und "menschenunmöglich", innerhalb von nur dreieinhalb Stunden so ein Management auf die Beine zu stellen.

Laut dem Anwalt sei kein Vertreter der Bundesregierung von der Staatsanwaltschaft einvernommen worden. "Meines Erachtens könnte das Justizministerium mit dem Vorhabensbericht aber ergänzende Ermittlungen anordnen. Dann könnte auch die Verantwortung des Bundes geprüft werden", war der Anwalt der Meinung. Der Ball in der heiklen Causa liegt nun bei Justizministerin Alma Zadić. Mit einer Entscheidung ist im Herbst zu rechnen.