Digitaler und kostengünstiger will Justizministerin Alma Zadić (Grüne) Zivilverfahren machen. Die Novelle dafür hat sie für sechs Wochen in Begutachtung geschickt. Schwerpunkte des Gesetzesentwurfes sind rechtliche Grundlagen für die "Justiz 3.0", die Übernahme der mündlichen Videoverhandlungen ins Dauerrecht sowie teilweise Reduktionen bestimmter Kopier- und Gerichtsgebühren.

"Die Justiz wird künftig noch digitaler, kostengünstiger und näher an den Bürgerinnen und Bürgern sein. Mit einem neuen Gesetz ermöglichen wir eine Reihe von Verbesserungen beim Ablauf von Zivilverfahren", erklärte Zadić‡ am Samstag in einer Aussendung.

"Prinzipien in digitale Welt übertragen"

Mit der Zivilverfahrens-Novelle 2021 legt sie die rechtlichen Begleitregelungen für die - unter dem Stichwort "Justiz 3.0" - schon seit einiger Zeit entwickelte digitale Akten- und Verfahrensführung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vor. Es gelte, "die etablierten Prinzipien des Zivilverfahrens in die digitale Welt zu übertragen und dabei den gewohnt hohen Rechtsschutz und Qualität der Verfahren beizubehalten", betonte Zadić‡.

Beibehalten will die Ministerin die in der Corona-Pandemie geschaffene Möglichkeit, mündliche Verhandlungen per Video durchzuführen - wobei die Zustimmung der Parteien Voraussetzung bleiben soll.

Zugang zum Zivilrecht günstiger

Auch kostengünstiger will Zadić den Zugang zum Zivilrecht machen: Die "Kopiergebühren" sollen nicht mehr generell nach Seiten bemessen werden. Bei elektronischen Kopien, die auf Datenträger übergeben werden, soll das Datenvolumen ausschlaggebend sein. Für elektronische Abfragen im Weg der digitalen Akteneinsicht will die Ministerin auf Kopiergebühren ganz verzichten. Und die Gerichtsgebühren für bestimmte Vergleiche werden halbiert, "damit in Zukunft noch mehr Rechtsstreitigkeiten mit einem Vergleich gelöst werden können", peilt Zadić‡ auch eine Entlastung der Justiz an.