Nun geht es Schlag auf Schlag. Wer in Spanien, Zypern oder in den Niederlanden weilt und nicht geimpft ist, muss sich bei der Rückkehr nach Österreich einem PCR-Test unterziehen. Entsprechende Meldungen bestätigte nun Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein gegenüber der Kleinen Zeitung. Geimpfte und Genese ersparen sich die Prozedur. Die Regelung ist jener in der Nachtgastronomie sehr ähnlich.

1450  Euro Strafe für Verweigerer

Zu den Details: In einer Aussendung des Gesundheits- wie des Tourismusministeriums wird präzisiert, sämtliche Personen, die künftig via Direktflug aus Spanien, Zypern oder den Niederlanden einreisen, müssen bei Einreise entweder vollimmunisiert sein oder einen negativen PCR-Test vorweisen. Vollimmunisiert sind all jene Personen, die ihre Grundimmunisierung abgeschlossen und beide erforderlichen Impfdosen erhalten haben. Im Fall von Johnson & Johnson ist ein Stich ausreichend. Auch Genesene, die einmal geimpft wurden, gelten als vollimmunisiert.

Keine Quarantäneverpflichtung

Wer nicht vollständig geimpft ist und auch kein negatives PCR-Testergebnis vorlegen kann, muss den Test noch am Flughafen nachholen. Es wird dafür kostenlose Testangebote geben. Die Kontaktdaten der zu testenden Person werden erhoben, es besteht aber keine unmittelbare Quarantänepflicht. Personen, die den PCR-Test verweigern, droht ein Verwaltungsstrafverfahren mit einer Strafhöhe bis zu 1.450 Euro.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger in einer ersten Reaktion: „Sicherheit geht vor. Wir unternehmen alles, um Reisewarnungen zu vermeiden. Daher schaffen wir nun für Länder, die beim Infektionsgeschehen unter besonderer Beobachtung stehen, die PCR-Testpflicht bei der Einreise über heimische Flughäfen. Diese Tests werden kostenlos bereitgestellt, damit wir Infektionsketten bei Reiserückkehrern und Urlaubsgästen möglichst rasch unterbrechen können. Das betrifft Einreisende aus den Niederlanden, Spanien und Zypern.“

Gesundheitsminister  Wolfgang Mückstein ergänzt: „Rund ein Drittel der Neuinfektionen sind auf Reisen zurückzuführen, zahlreiche Infektionen werden von Reiserückkehrer:innen verbreitet. Daher dreht die Bundesregierung die Schraube in diesem Bereich noch etwas fester. Künftig gilt bei Einreise via Flugzeug aus Ländern unter besonderer Beobachtung, ebenso wie schon jetzt in der Nachtgastronomie, eine 2-G-Regel. Damit dämmen wir die rasche Ausbreitung des Virus ein und schützen jene Personen, die sich derzeit nicht impfen lassen können.“