Immer noch sind viele Fragen rund um den Tod der 13-jährigen Leonie offen. Als sicher gilt jedoch: Die Tat wurde in einer Wohnung begangen, in der ein mittlerweile 18-jähriger Afghane wohnte, der als einer von vier Tatverdächtigen in Untersuchungshaft sitzt. Dass er eine Gemeindewohnung bekam, obwohl er vorbestraft war, und nicht abgeschoben wurde, obwohl ihm sein Schutzstatus aberkannt wurde, sorgt bei vielen für Unverständnis. Wie kam es dazu? Die WienerKinder- und Jugendhilfe, die bis vor kurzem die Obsorge innehatte, gibt Antworten.

Der 18-Jährige, der „Haji“ genannt wird, kam als unbegleiteter Minderjähriger nach Österreich und war, wie alle minderjährigen Flüchtlinge, bis zur Volljährigkeit in Obsorge der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA11). Die ersten zwei Monate wohnte er in einem Krisenzentrum. Dann zog er in eine dicht betreute Wohngemeinschaft, danach in eine WG der Grundversorgung, später in betreutes Wohnen in besagter Gemeindewohnung. Die beschäftigt nun auch die Politik. In einer Anfrage an die rot-pinke Wiener Stadtregierung will die ÖVP wissen, an wen und untere welchen Umständen die Kinder- und Jugendfürsorge Gemeindewohnungen vergibt.

Letzter Kontakt drei Tage vor der Tat

Insgesamt gibt es 188 betreute Wohnungen in Wien. Die werden von der Kinder- und Jugendhilfe gemietet und Jugendlichen ab 16 Jahren zur Verfügung gestellt, die in ihrer Obsorge sind. Darunter sind minderjährige Flüchtlinge aber auch österreichische Jugendliche, für die das Jugendamt zuständig ist. „Die jungen Menschen sollen dort lernen, selbstständig zu leben“, sagt Sozialarbeiterin Andrea Friemel von der MA11. Wenn Jugendliche das wollen, kann die Betreuung durch das Jugendamt auch über den 18. Geburtstag hinaus gehen. Im Fall von Haji war das so. Er musste eine Zielvereinbarung unterschreiben, die bindend ist. Die Fürsorge hat damit eine Sanktionsmöglichkeit: Wird die Vereinbarung gebrochen, ist die Wohnung weg. „Die Bereitschaft in eine Ausbildung zu gehen und sich am Arbeitsmarkt zu integrieren - all das war da“, sagt Friemel zum aktuellen Fall.

Mindestens alle 14 Tage gibt es im betreuten Wohnen einen Hausbesuch durch den Betreuer, mehrmals pro Woche telefonischen Kontakt. Der letzte Kontakt zu Haji fand am 22. Juni statt, drei Tage vor der Tat. „Bei der Betreuung geht es darum: Wie musst du dich verhalten, wie musst du dich integrieren, um ein wertvoller Teil der Gesellschaft zu werden“, sagt die Sozialpädagogin Ingrid Pöschmann. „Wenn Gewalt zunimmt, unsteter Lebenswandel da sind, Drogenabhängigkeit besteht, psychische Erkrankung - dann steuern wir gegen. Das ist ein Kernstück der sozialpädagogischen Arbeit.“

"Kein negativer Verlauf sichtbar"

Im Fall von Haji war das aus Sicht der Betreuer nicht gegeben. Erst Anfang Juni gab es eine Revision in seiner Wohnung. Es habe keine Auffälligkeiten oder Beschwerden gegeben. In den letzten drei Jahren wurde Haji zu zwei bedingten und einer unbedingten Haftstrafe verurteilt. Auch in Haft wurde er von der MA11 betreut. Er verhielt sich sehr angepasst und wurde im August entlassen. Seither bekam er zusätzlich Bewährungshilfe: „Auch für andere Fachleute war kein negativer Verlauf sichtbar.“

Wenn es keine Wohnungen und Sozialbetreuer für minderjährige Flüchtlinge gäbe – auch wenn sie straffällig werden – würden sich die Probleme potenzieren, ist man bei der MA11 überzeugt. „Die Menschen sind hier“, sagt die Sozialpädagogin Ingrid Pöschmann, „wenn wir nichts tun, dann gäbe es nur eine Verlagerung der Probleme. Die Entscheidungen fallen nicht bei uns. So lange sie hier sind, ist es unsere Aufgabe im Sinne der Bevölkerung, für diese Zielgruppe da zu sein.“ 

Rechtsvertretung durch die Kinder- und Jugendhilfe

Als Obsorgeberechtigte übernimmt die MA11 auch die Rechtsvertretung in Asylverfahren von Minderjährigen. Als Haji wegen seiner Straffälligkeit im Oktober 2019 der subsidiäre Schutz aberkannt wurde, legte die Kinder- und Jugendhilfe in seinem Namen dagegen beim Bundesverwaltungsgericht Berufung ein – das Verfahren dauert seit November 2019 bis heute an, weil sich dort die Fälle stauen. Auch das sei korrekt abgelaufen, betont Friemel: „Die Obsorge verpflichtet uns, die rechtliche Vertretung so gut zu erfüllen, wie es ein Elternteil tun würde - wenn eine gewisse Erfolgsaussicht besteht“, sagt Friemel. Die habe es gegeben, weil die vorangegangenen Delikte nicht schwer genug gewesen seien.

"Wir können in niemanden reinschauen"

Nach der Tötung des Mädchens ist auch bei der Kinder- und Jugendhilfe das Entsetzen groß. „Natürlich prüfen wir genau, ob etwas übersehen wurde“, so Friemel. Nach bisheriger Sichtung der Unterlagen sagt sie: „Die Standards wurden eingehalten“. Der Fall zeige jedoch die Grenzen der Sozialpädagogik: „Wir können in niemanden reinschauen“, so Friemel. Haji, dessen freiwillige Betreuungsvereinbarung bis Ende Juli läuft, wird bis dahin von der Kinder- und Jugendhilfe betreut.