Was ist der Ausgangspunkt der Debatte?

Es ist der grausame Mord an der 13-jährigen Leonie in Wien. Der Tat verdächtigt sind vier Afghanen, drei sind mehrfach straffällig geworden. Bislang unbescholten ist ein 16-Jähriger, einer ist flüchtig.

Seit wann ist das Quartett in Österreich?

Drei der vier Afghanen kamen im Zuge der Flüchtlingswelle 2015 ins Land. Der erste Tatverdächtiger kam im Juli 2015 als unbegleiteter Minderjähriger nach Österreich. Sein Antrag wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) abgelehnt, er erhielt als Minderjähriger im Oktober 2016 subsidiären Schutz. Nach zwei Verurteilungen wurde ein Aberkennungsverfahren eingeleitet, dagegen legte er im November 2019 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein, das Verfahren läuft noch. Er hätte nach seinem 18. Geburtstag bereits abgeschoben werden können. Der zweite Tatverdächtige ist 16 Jahre alt, bisher nicht straffällig geworden, sein Verfahren läuft nicht.

Funktioniert Kommunikation zwischen Behörden nicht?

Diesen Eindruck gewinnt man, wenn man sich den Fall des dritten Tatverdächtigen ansieht. Die Asyl-Beschwerde des derzeit flüchtigen 22-Jährigen liegt seit November 2017 beim BVwG. Er kam im Dezember 2015 nach Österreich, im Oktober 2017 erhielt er den negativen Bescheid. Dreimal wurde er rechtskräftig verurteilt, 18 Mal (!) wurde das Bundesverwaltungsgericht vom BFA über dessen Straffälligkeit informiert. Offenbar wurden die Informationen nur dem Akt beigefügt. Der vierte Tatverdächtige kam ebenfalls im Herbst 2015 nach Österreich, der negative Bescheid wurde im Februar 2018 ausgestellt. Im März 2018 erhob er Beschwerde beim BVwG gegen den negativen Asyl-Bescheid. 2019 landete er im Gefängnis. Das jahrelange Verfahren des Mannes wurde im September 2020 vom BVwG eingestellt, nachdem er ein paar Tage untergetaucht und unauffindbar war.

Warum wurden sie bislang nicht abgeschoben?

Darüber ist eine heftige Debatte zwischen dem BFA, das dem türkisen Innenministerium untersteht, und dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bzw. dem grünen Justizministerium entbrannt. Das Innenministerium spricht von einem „Justizskandal“, weil die beeinspruchten Asylverfahren nicht vom BVwG behandelt wurden. Im Justizministerium heißt es wiederum, das BFA hätte bei den straffällig gewordenen Afghanen Fristsetzungsanträge fixieren müssen, dann hätte das Gericht nach drei Monaten entscheiden müssen. Das unterblieb.

Warum berufen Kurz & Kogler keinen runden Tisch ein?

Naja, das BFA ist die erste Instanz im Asylverfahren, das BVwG die zweite Instanz. Da hat ein runder Tisch wenig verloren.

Warum dauern die Verfahren so lange?

Zum einen ist das Asylverfahrensrecht sehr komplex, zum andern ist der Rückstau infolge der Flüchtlingswelle des Jahres 2015 immer noch gewaltig. Im BFA wurde das Personal zwar verdreifacht, allerdings arbeite dort wegen der rechtlich schwierigen Materie zu wenig qualifiziertes Personal, so Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination. Das führe zu einem gewaltigen Rückstau beim BVwG. Rund 40 Prozent der erstinstanzlichen Entscheidungen werden aufgehoben. Beim BVwG liegen immer noch rund 18.500 ungeklärte Beschwerdefälle auf.

Wo muss der Hebel angesetzt werden?

Es braucht mehr Personal, schnellere Verfahren, solidere Entscheidungen in erster Instanz, eine bessere Kommunikation. Abschiebungen sind auch deshalb schwierig, weil das jeweilige Zielland Zertifikate ausstellen muss. Manche Länder weigern sich bzw. bezweifeln, dass es sich um eigene Landsleute handelt.

Wie viele Afghanen leben in Österreich?

Laut Migrationsbericht sind es 44.002 Personen (Stand 1. Jänner 2021). Die meisten kamen 2015, 2011 lebten nur 6.688 Afghanen in Österreich.

Wie viele bekamen subsidiären Schutz oder einen anderen Aufenthaltstitel?


Bei den Afghanen sind es 41 Prozent. Generell erhalten rund 60 Prozent aller Asylwerber einen Schutzstatus,

Wie viele haben wegen eines negativen Bescheids das Land verlassen?

Sehr wenige. Seit 2017 mussten 2.164 Afghanen gehen, 1.316 wurden abgeschoben, 848 verließen freiwillig das Land. 2020 wurden wohl auch coronabedingt lediglich 49 abgeschoben.

Warum ist die Abschiebung von Afghanen so schwierig?

In ihr Herkunftsland können nur Personen abgeschoben werden, deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden. Die Zulässigkeit einer Abschiebung wird in jedem einzelnen Fall individuell geprüft. Dabei werden auch allfällige Integrationsbemühungen berücksichtigt. Auch wenn einer Person der Schutzstatus aberkannt wird, muss geprüft werden, ob sie durch die Abschiebung in die alte Heimat einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt wird. Ist das der Fall, darf sie nicht abgeschoben werden. Auch nicht, wenn sie ein Kapitalverbrechen begangen hat. In Afghanistan hat sich die Lage zuletzt verschlechtert.