Die Debatte um Aktenlieferungen aus dem Finanzministerium an den Ibiza-U-Ausschuss geht am Freitag in die nächste Runde. Dann entscheidet der Verfassungsgerichtshof (VfGH), ob Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) tatsächlich alle Akten geliefert hat, oder ob doch noch ein Exekutor notwendig ist. Die Oppositionsparteien glauben letzteres und haben beim Bundespräsident eine Beschwerde eingebracht, der sich daraufhin eben an den VfGH wandte.

Im Interview mit der Zeit im Bild 2 am Dienstagabend bleibt Finanzminister Blümel gelassen und betont einmal mehr, das Erkenntnis des Höchstgerichtes umgesetzt zu haben: "Wir haben einen Antrag auf Einstellung des Exekutionsantrages gestellt und den Bundespräsidenten eingeladen, sich auch ein Bild zu machen", sagt Blümel und sieht die Beschwerde lediglich auf Behauptungen der Opposition stützend. Im U-Ausschuss gehe es nicht allen immer um Aufklärung, so Blümel.

Fehlendes Mail entdeckt

Dass die SPÖ im Ermittlungsakt ein E-Mail gefunden hat, das nicht ans parlamentarische Kontrollgremium geliefert wurde, beunruhigt ihn nicht. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten Vollständigkeitserklärungen unterschrieben: "Ich habe vollstes Vertrauen, dass diese Erklärungen richtig sind", so Blümel. 

Deshalb wollte Blümel auch nicht auf die Frage eingehen, was passieren sollte, wenn sich herausstellen würde, dass er dem Erkenntnis des VfGH nicht entsprochen habe. Er beantworte "keine Was-wäre-wenn-Fragen". Auch ob seiner derzeit schlechten Vertrauenswerte sieht Blümel seinen Posten nicht in Gefahr. Die gleiche Frage sei ihm vor der Wien-Wahl gestellt worden, dort habe er das beste ÖVP-Ergebnis in Wien seit 30 jahren erreicht.