Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat im Zusammenhang mit der vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragten Exekution bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wegen nicht bzw. zu spät an den U-Ausschuss gelieferter Akten noch einmal das Höchstgericht eingeschaltet.

Zuvor hatten nämlich die Oppositionsparteien in einem Schreiben an das Staatsoberhaupt bemängelt, dass die Aktenvorlage durch Blümel nach wie vor unvollständig sei.

Daher habe sich der Bundespräsident gemäß den "maßgeblichen Grundsätzen des Exekutionsrechtes" nochmals an den VfGH, den Antragsteller im Exekutionsverfahren, gewandt und diesen um Mitteilung ersucht, ob er seinen Exekutionsantrag aufrecht hält, wie es in einer Stellungnahme gegenüber der APA heißt. Dafür hat der Bundespräsident im Hinblick auf die Dringlichkeit dem Verfassungsgerichtshof eine Frist bis zum 25. Juni gesetzt.

Weil der Finanzminister Aufforderungen, dem U-Ausschuss bestimmte E-Mails und Dateien vorzulegen, nicht nachgekommen war, hatten sich die Oppositionsfraktionen SPÖ, NEOS und FPÖ an den VfGH gewandt. Dieser gab ihrem Verlangen am 3. März statt.

Blümel wurde aufgefordert unter anderem die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Als Blümel dem nicht nachkam, beantragte die Opposition die Exekution dieser Entscheidung beim VfGH. Mit Beschluss vom 5. Mai 2021 beauftragte der Verfassungsgerichtshof schließlich Van der Bellen mit der Exekution, woraufhin Blümel lieferte. Die letzte Tranche erfolgte am 16. Juni. Die Opposition ist aber der Ansicht, dass noch immer nicht alles da ist und wandte sich am Freitag abermals an das Staatsoberhaupt.