Auf die Frage, ob der ÖBAG-Aufsichtsrat in den vergangenen Monaten klug reagiert hatte, sagte Susanne Kalss, Vorständin des Instituts für Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, im Ö1-Morgenjournal: "Generell ist der Aufsichtsrat in Aktiengesellschaften gefordert, wenn es sich um Personalangelegenheiten handelt. Leider gab es hier eine besondere Situation, denn der Aufsichtsrat wurde erst vom Vorstand besetzt. Der Mann, der vom Aufsichtsrat zum Vorstand bestellt werden sollte, hat sich diesen also vorher ausgesucht, die Corporate Governance wurde auf den Kopf gestellt und das Gesetz somit pervertiert." Mit der gestrigen Entscheidung hätte der Aufsichtsrat nun erstmals frei seine Personalkompetenz wahrgenommen.

Abfertigung gerechtfertigt?

Durch die bekannt gewordenen Chats sei Schmid laut Kalss untragbar für die Gesellschaft geworden. Dass seine Nachfolgerin Christine Catasta behauptet hatte, "jeder hätte solche Chats am Handy", sieht sie als überflüssig. "Ich würde mich nicht unterstellen lassen, solche Chats zu besitzen."

Auf die Frage, ob 200.000 Euro Abfertigung für Thomas Schmid gerechtfertigt sei, sagte sie: "Offenbar wurde eine einvernehmliche Trennung vereinbart. Da dies der Fall war, ist eine derartige Vereinbarung zulässig. Man hätte das aber auch anders machen können."

Erneuerung wäre gut

Jetzt wird - wieder vom selben Aufsichtsrat - ein neuer Vorstand gesucht. Ob auch dort personelle Änderungen vorgenommen werden sollten? "Ich denke, die Personen sind fachlich geeignet und durch den Abgang Schmids ist die Steuerbarkeit auch nicht mehr da. Eine Erneuerung wäre gut, aber nicht zwingend erforderlich."

Für die Zukunft wünscht sich Kalss für die ÖBAG eine "fachlich geeignete" Person, idealerweise eine Doppelspitze.