Die Justiz ermittelt gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen Falschaussage im Untersuchungsausschuss und der Verfassungsgerichtshof zwingt ihn, weitere Akten vorzulegen. Dazu nahm Bundeskanzler Kurz am Mittwochabend in der "Zeit im Bild 2" Stellung.

Im Interview mit Armin Wolf blieb er bei der Darstellung, er habe im Untersuchungsausschuss keine Falschaussagen getätigt: „Ich habe ein reines Gewissen“, sagte er. Widersprüche zwischen seinen Aussagen und den bekannten Chatprotokollen begründete Kurz mit der Befragungssituation im U-Ausschuss: „Da sind mehrere Abgeordnete der Opposition, die mit Unterstellungen und Zwischenrufen arbeiten und im Nachhinein jede semantische Feinheit nutzen, um eine Falschaussage zu kreieren.“

Nachdem es sich nicht um einen Korruptionsvorwurf, sondern um den Vorwurf der Falschaussage handelt, und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, wie Kurz sagte, „jederzeit einen Strafantrag stellen kann“, sieht er keinen Handlungsbedarf, falls es zur Anklage kommt: „Ich werde selbstverständlich nicht zurücktreten, nur weil es einen Strafantrag gibt“, sagte Kurz.

Ob er im Falle einer Verurteilung zurücktreten würde, lässt er offen: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht so etwas entscheidet. Wir sind in Österreich“, sagt er: „Ich habe keine Falschaussage gemacht, schon gar nicht vorsätzlich, und lasse mir das nicht unterstellen. Daher spekuliere ich nicht über ein Urteil, das absurd wäre, wenn es so ausgeht.“ Kurz beteuerte, er habe noch nie von einem Politiker, dem etwas vorgeworfen wurde, den Rücktritt verlangt und werde das bei sich selbst genau so handhaben.

Die ausständigen Akten wird das Bundeskanzleramt laut Kurz „selbstverständlich zeitnah“ liefern. Er ist dagegen, dass der U-Ausschuss, der Mitte Juli endet, verlängert wird. Dort gehe es nicht um Wahrheitsfindung. "Das Ziel von all dem ist: Kurz muss weg", so der Kanzler.