Am Montag will die Bundesregierung Details der neuen Covid-Öffnungsverordnung vorstellen, die die weitgehende Öffnung des Landes ab 19. Mai regelt. Ein Schlüsselelement der Regelung: Für viele Sektoren, die dann wieder aufsperren dürfen, werden Zutrittstests nötig.

Heißt: Wer Hotels, Lokale, Kulturbetriebe, Sport- und Freizeiteinrichtungen betreten will oder an Veranstaltungen, Messen oder Kongressen teilnehmen möchte, muss nachweisen, dass er aktuell negativ auf Covid-19 getestet worden ist. Ein Modell, das sich in den vergangenen Monaten mehrfach bewährt habe, heißt es aus der Bundesregierung - etwa bei den Eintrittstests zu körpernahen Dienstleistern wie Friseuren oder in der "Modellregion" Vorarlberg.

Aber nicht alle Tests sind gleich, was die Verordnung angeht. So wird es drei unterschiedliche Zeiträume geben, über die die verschiedenen Tests gültig sein werden:

  • Die hochzuverlässigen PCR-Tests (darunter auch die Gurgel-PCR-Tests) werden 72 Stunden lang gelten
  • Die Antigen-Schnelltests, die etwa auf öffentlichen Teststraßen oder in Schulen eingesetzt und beurkundet werden, gelten 48 Stunden lang
  • Als dritte Kategorie werden Selbsttests, die zu Hause vorgenommen und digital beurkundet werden, 24 Stunden lang gelten.

Betriebe dürfen mit Schnelltests an Ort und Stelle arbeiten

Aber das ist noch nicht alles: Wie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Sonntag in der ORF-"Pressestunde" angekündigt und das Büro von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) der Kleinen Zeitung bestätigt hat, sollen Hotels und andere Betriebe auch die Möglichkeit haben, Gäste an Ort und Stelle mit Schnelltests zu testen - und sie danach einzulassen. Köstinger kündigt an, dass Tourismus- und Gastrobetriebe dazu mit Gratistests versorgt werden sollen.

Eine Einschränkung hat dieses System aber: Solche Schnelltests gelten nur für den Betrieb, der sie vornimmt. Wer also in einem Lokal getestet wird, kann mit dem Test nicht danach ins Fitnessstudio oder ähnliches. Ein Grund für diese Einschränkung sei etwa die Missbrauchsgefahr, wenn ein Betrieb massenweise Testzertifikate ausstelle, ohne die Ergebnisse abzuwarten.