1 Was soll bei der bevorstehenden „Osterruhe“ im Osten genau gelten?
Die Verordnung dazu wird erst am Montag vorliegen. Vorsehen soll sie aber, dass zwischen 1. und 6. April – und damit über Ostern – nicht nur der Handel schließt, sondern auch die Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr gelten. Demnach dürften nur Partner oder engste Familienmitglieder besucht werden. Die Verschärfungen gelten für Wien, Niederösterreich und das Burgenland.