Der Rechnungshof hat die Einrichtung der Generalsekretariate in den Bundesministerien der Bundesregierung Kurz I geprüft. Und fällte ein vernichtendes Urteil:

  • Aufgaben und Ziele der – ab 2018 weisungsbefugten – Generalsekretärinnen und Generalsekretäre waren nicht klar definiert.
  • Die Konsequenz: Das Risiko von Doppelgleisigkeiten und widersprüchlichen Arbeitsaufträgen durch Kabinette in den Ministerien und durch Generalsekretäre stieg.
  • Auch die finanziellen Konsequenzen prüfte der Rechnungshof: So hatte etwa die Einrichtung der Generalsekretärinnen und Generalsekretäre samt Personal keine Reduktion von Bediensteten in den Kabinetten der Ministerien zur Folge.

Geprüft wurde auf Verlangen von Nationalratsabgeordneten der SPÖ. Die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung hatte in all ihren zwölf Ministerien Generalsekretariate eingerichtet. Durch eine entsprechende Gesetzesänderung wurden sie mit Vorgesetztenfunktionen und dem Weisungsrecht gegenüber den Sektionsleitungen und nachgeordneten Dienststellen ausgestattet.

Aus Kontrolle wurde Steuerung

Prinzipiell besteht seit dem Jahr 2000 in der gesamten Bundesverwaltung die Möglichkeit, Bedienstete mit dieser Funktion zu betrauen. Ursprünglich oblag ihnen allerdings einzig eine koordinierende Tätigkeit. Die jetzige Bundesregierung installierte übrigens in zwölf von insgesamt 13 Ministerien Generalsekretärinnen und Generalsekretäre.

Die personelle Ausstattung der Generalsekretariate unter Türkis-Blau mit umgerechnet rund 63 Vollzeitkräften hätte eine Reduktion des Personalstands in den Kabinetten der Ministerien und Büros der Staatssekretäre mit sich bringen müssen, sagt der Rechnungshof.  Die Zahl der Beschäftigten in den Kabinetten und in den Büros der Staatssekretäre blieb jedoch in Summe fast unverändert hoch. Das widerspreche dem Ziel einer sparsamen Verwaltung. Im Zeitraum vom 18. Dezember 2017 bis 31. Mai 2019 betrug der Personalaufwand für Kabinette, Büros der Staatssekretäre und Generalsekretariate 50,64 Millionen Euro.

14 Männer, nur 1 Frau

Die Macht in den Generalsekretariaten ist männlich: Im Laufe des überprüften Zeitraumes von Mitte Dezember 2017 bis Juni 2019 wurden 15 Personen mit der Funktion Generalsekretär betraut – davon allerdings nur eine Frau. Wie auch Leiterinnen und Leiter von Kabinetten können Generalsekretärinnen und Generalsekretäre ohne vorangegangene Ausschreibung betraut werden. Dies erfolgt ausschließlich aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zur Ministerin oder zum Minister. Das im öffentlichen Dienst vorgesehene Verfahren zur nachvollziehbaren Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung entfällt.

Bis Ende Jänner 2020 hatten Generalsekretärinnen und Generalsekretäre den Anspruch, in ein auf Lebenszeit angelegtes Beamtendienstverhältnis übernommen zu werden. Von den zwischen Dezember 2017 und Juni 2019 vier neu in den Bundesdienst aufgenommenen Generalsekretärinnen beziehungsweise Generalsekretären bewirkten zwei ihre Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis.

Dienstwagen und Belohnungen

Auch die Besoldung der Generalsekretärinnen und Generalsekretäre und ihrer Büros hat der Rechnungshof geprüft. Neben dem Fixgehalt auf dem höchstmöglichen Niveau einer Sektionsleitung wurden des öfteren Belohnungszahlungen sowie Vergütungen für Nebentätigkeiten im Bundesdienst bezahlt. Acht Generalsekretäre erhielten während ihrer Funktionsdauer Belohnungen.

Es entstanden zudem Überstundenvergütungen von 4.131 bis 5.645 Euro pro Monat. Der Rechnungshof stellt außerdem fest, dass den Generalsekretären im Innen- und Verteidigungsministerium jeweils ein eigener Dienstkraftwagen mit Fahrer zugewiesen war. Der Rechnungshof empfiehlt, dass sich Generalsekretärinnen und Generalsekretäre bei ihrer beruflichen Tätigkeit aus dem allgemeinen Fahrzeugpool bedienen sollen.

Der Rechnungshof lässt es sich dabei nicht nehmen, festzustellen, dass es sich bei den teuren Sekretären nicht um eine türkis-blaue Eintagsfliege handelt: Die derzeitige Bundesregierung von ÖVP und Grüne hat sich entschieden, weiterhin Generalsekretärinnen und Generalsekretäre vorzusehen. Die Auswahl trifft die jeweilige Ministerin beziehungsweise der jeweilige Minister.

Grenzen und Potenziale

Schließlich steckt der RH auch noch Grenzen und Potenziale ab: Generalsekretäre sollten kontrollieren und steuern, aber keinesfalls "ein politisches Eigenleben entwickeln". Sachlich käme ihnen insbesondere die ressortübergreiende Koordinierung zwischen den Ministerien zu, auch und gerade in Corona-Zeiten.

Regeln für Sponsoring fehlen

In einem zweiten Bericht vermisst der Rechnungshof in mehreren Regierungsressorts verbindliche Regelungen für Sponsoring und sonstige Zuwendungen. So sollten das Bundeskanzleramt und das Wirtschaftsministerium Complianceprozesse etablieren, lautet die Empfehlung in einem aktuellen Bericht. Auch die regelmäßige Veröffentlichung eines Sponsoringberichts wird darin angeregt. Mehr Transparenz bei Sponsoring und Gegenleistungen fordern die Prüfer auch im Innenministerium ein.