Ab 1. März  hat jeder Österreicher über 15 (1. Jänner 2006 als Stichtag) Anspruch auf kostenlose Wohnzimmertests. Die "Nasenbohrertests" können ab Montag in den Apotheken bezogen werden - nach Vorlage der E-Card. Pro Person werden monatlich fünf Schnelltests ausgehändigt. Kinder und Jugendliche sind nicht auf der Liste, weil sie in Schulen und Kindergärten ohnehin getestet werden.

Keine Tests für den Friseur oder Masseur

Diese einfach zu handhabenden Tests dienen in erster Linie der eigenen Sicherheit und Risikoabschätzung, können oder sollten etwa vor dem  Besuch von Verwandten  oder von Bekannten verwendet werden. Die Wohnzimmertests ersetzen nicht die von offiziellen Stellen oder Experten in Teststraßen oder Apotheken durchgeführten PCR- oder Antigentest, für die man eine Bestätigung - etwa auch für den Besuch beim Friseur oder Masseur - erhält.

Anlaufschwierigkeiten

Im Umfeld des Gesundheitsministers mahnt man die Österreicher zu etwas Geduld. Bis Mitte März sollten alle Apotheken mit den nötigen Testkits versorgt sein. Ab kommender Woche sollen bereits 3 Mio. Selbsttests über die Apotheken verteilt werden. Spätestens ab April sollte die monatliche Belieferung der Apotheken keine Probleme mehr darstellen, so die Hoffnung.

Pauschalhonorar für Abwicklung

Für die Abwicklung bekommen die Apotheken ein pauschales Honorar in der Höhe von jeweils zehn Euro. Im Gesetz verankert wird auch die Berechtigung für Apotheken, COVID-19-Tests durchzuführen, was in der Praxis bereits seit dem 8. Februar möglich ist. Pro durchgeführtem Test wird den Apotheken ein Honorar in der Höhe von 25 Euro vergütet. Die NEOS forderten darüber hinaus einmal mehr, Apotheker auch für Impfungen einzusetzen.

Wer darf nun Abstriche vornehmen?

Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, Hebammen oder Kardiotechnikern wurde es am Mittwoch ermöglicht, auch ohne ärztliche Anordnung Abstriche aus Nase und Rachen zu machen. Bei Pflegeassistenten, Masseuren oder Angehörigen von Sozialbetreuungsberufen ist die Durchführung von COVID-19-Antigentests nur auf Anordnung, unter Aufsicht und nach entsprechender Einschulung erlaubt.