150 Millionen Euro schwer ist das neue Familienpaket, das Familien- und Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) auf den Weg gebracht hat. Darin ist eine Verlängerung des Familienhärtefonds und die Auszahlung einer Sonder-Familienbeihilfe enthalten.

Jene, die im vergangenen Jahr keinen Anspruch mehr auf Beihilfe hatten, sollen diesen nun automatischen bis März 2021 haben. Die Beihilfe soll als Art Bonus überwiesen werden. Wer sie unrechtmäßig weiter bezogen hat, muss diese nicht zurückzahlen. Das soll vor allem jenen Familien helfen, in denen junge Erwachsene nach dem Schulabschluss keine weitere Ausbildung absolviert oder keinen Job gefunden haben.

Wer vom Bonus profitiert

Das klingt recht abstrakt, lässt sich aber anhand von vier Beispielen erklären.

Fall 1: Eine 19-Jährige hat im Mai 2020 die Schule abgeschlossen und wollte im Herbst arbeiten gehen. Doch dank Corona fand sie weder einen Job, noch einen Ausbildungsplatz. Die Familie hat im Herbst angegeben, keine Familienbeihilfe mehr zu beziehen, da der Anspruch mit Ende der Ausbildung erlischt. Die Familie bekommt nun den monatlichen Familienbeihilfebetrag für die Zeit der "Abbestellung" (Herbst) bis einschließlich März 2021 als Bonus überwiesen.

Fall 2: Die Freundin der 19-Jährigen ist in der gleichen Situation. Ihre Familie hat das Ende des Anspruches auf Familienbeihilfe jedoch nicht gemeldet und diese weiterhin (unrechtmäßig) bezogen. Eigentlich müssten die Beträge zurückgezahlt werden. Laut Ministerium fällt diese Rückforderung bis März 2021 jedoch weg, die Familie darf das monatlich bezogene Geld behalten.

Fall 3: Ein 19-Jähriger hat die Schule im Mai beendet und hat im Herbst seinen Wehrdienst angetreten. Mit diesem Antritt erlischt der Anspruch auf Beihilfe, die Familie hat das gemeldet und diese nicht mehr bezogen. Auch sie bekommt nun die Monate ab Wehrdienst-Antritt bis März 2021 als Bonus ausbezahlt.

Fall 4: Ein Student konnte dank Corona keine Vorlesungen besuchen und deshalb keinen Studienerfolg nachweisen, um weiterhin Familienbeihilfe beziehen zu können. Auf diese Nachweise wird laut Familienministerium in dieser Zeit verzichtet, das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.

Eine Übersicht der aktuellen Beihilfe-Beträge inkl. Staffelung finden Sie hier.

Wie man zum Bonus kommt

Eine Voraussetzung, die alle Bezieher erfüllen müssen: Im vergangenen Jahr muss zwischen März 2020 und Februar 2021 zumindest ein Monat lang Familienbeihilfe bezogen worden sein. Wer die Sonderbeihilfe haben will, muss laut Ministerium übrigens keinen eigenen Antrag stellen. Die Auszahlung des "Bonus" wird über das Finanzamt abgewickelt, in den nächsten vier Monaten soll das Geld überwiesen werden.

100 Millionen sind dafür vorgesehen, das Ministerium rechnet mit 80.000 Kindern, die von der Zahlung profitieren sollen. "Die Sonder-Familienbeihilfe soll garantieren, dass die Familienbeihilfe als fixer Bestandteil der Familienkassa während der Pandemie nicht wegfällt", erklärte Ministerin Raab.

Aufstockung bei Familienhärtefonds

Der Familienhärtefonds wird zudem um 50 Millionen aufgestockt und bis Ende Juni 2021 verlängert. Davon sollen laut Raab vor allem Alleinerzieherinnen profitieren. Aktuell macht diese Gruppe ein Drittel aller positiven Anträge aus, viele Betroffene sind aktuell in Kurzarbeit oder warten auf Unterhaltszahlungen.

Aber auch Familien, in denen ein Elternteil durch Corona arbeitslos geworden ist, können Geld aus dem Härtefonds beziehen. Bis Mitte Februar seien hier rund 120 Millionen Euro an 90.000 Familien ausbezahlt worden. Die durchschnittliche Zahlung habe 1.300 Euro pro Familie betragen.