Der heutige Ministerrat drehte sich ganz um das Homeoffice. Bei der Pressekonferenz im Anschluss gab die Regierung Einblick in den ersten, steuerlichen Teil der lange erwarteten Regelung.

Die Regierung stellt klar, dass die Bereitstellung erforderlicher digitaler Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber kein steuerpflichtiger Sachbezug ist.

Zahlungen der Arbeitgeber zur Abgeltung von Mehrkosten der Arbeitnehmer im Homeoffice – etwa für Laptops oder Mobilgeräte – sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Die steuerfreien Zuwendungen dürfen also insgesamt maximal 100 Tage à 3 Euro ausmachen.

Geld für Schreibtisch, Sessel & Co.

Arbeitnehmer können über die Arbeitnehmerveranlagung ebenfalls bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen. Darunter fallen laut Regierung auch nachgewiesene Kosten für ergonomisch geeignetes Mobiliar in der eigenen Wohnung auf der Grundlage einer Home-Office-Vereinbarung.

Diese Regelung soll rückwirkend auch für das Jahr 2020 gelten. Allerdings gilt hier die 300-Euro-Grenze dann für 2020 und 2021 zusammen. Sollte der Arbeitgeber seine 300 Euro nicht nutzen, kann der Mitarbeiter diese zusätzlich als Werbekosten einbringen.

Das Ziel der Regelung ist die Gleichstellung der Arbeitnehmer im Homeoffice und am regulären Arbeitsplatz. Dementsprechend werden die Mitarbeiter auch im Homeoffice unfallversichert sein. Arbeitgeber müssen die nötigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Außerdem soll es eine Beteiligung an den Datentarifen geben. Die gesetzlichen Grundlagen werden nun zusammen mit den Sozialpartnern ausgearbeitet und sollen so rasch wie möglich vom Parlament beschlossen werden. Nach zwei Jahren sollen die Maßnahmen evaluiert werden.