
Der heutige Ministerrat drehte sich ganz um das Homeoffice. Bei der Pressekonferenz im Anschluss gab die Regierung Einblick in den ersten, steuerlichen Teil der lange erwarteten Regelung.
Die Regierung stellt klar, dass die Bereitstellung erforderlicher digitaler Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber kein steuerpflichtiger Sachbezug ist.
Zahlungen der Arbeitgeber zur Abgeltung von Mehrkosten der Arbeitnehmer im Homeoffice – etwa für Laptops oder Mobilgeräte – sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Die steuerfreien Zuwendungen dürfen also insgesamt maximal 100 Tage à 3 Euro ausmachen.
Geld für Schreibtisch, Sessel & Co.
Arbeitnehmer können über die Arbeitnehmerveranlagung ebenfalls bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen. Darunter fallen laut Regierung auch nachgewiesene Kosten für ergonomisch geeignetes Mobiliar in der eigenen Wohnung auf der Grundlage einer Home-Office-Vereinbarung.
Diese Regelung soll rückwirkend auch für das Jahr 2020 gelten. Allerdings gilt hier die 300-Euro-Grenze dann für 2020 und 2021 zusammen. Sollte der Arbeitgeber seine 300 Euro nicht nutzen, kann der Mitarbeiter diese zusätzlich als Werbekosten einbringen.
Das Ziel der Regelung ist die Gleichstellung der Arbeitnehmer im Homeoffice und am regulären Arbeitsplatz. Dementsprechend werden die Mitarbeiter auch im Homeoffice unfallversichert sein. Arbeitgeber müssen die nötigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Außerdem soll es eine Beteiligung an den Datentarifen geben. Die gesetzlichen Grundlagen werden nun zusammen mit den Sozialpartnern ausgearbeitet und sollen so rasch wie möglich vom Parlament beschlossen werden. Nach zwei Jahren sollen die Maßnahmen evaluiert werden.
vor 3 Tagen
300,- für AN
Gibt es die 300,- Werbungskosten zusätzlich zu den bisher bestehenden unbeschränkten Möglichkeiten für Arbeitsmittel wie Computer, Internet, Fachliteratur usw? Dh. Bürostuhl, Schreibtisch bis max. 300,- und der Rest bleibt?
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/werbungskosten/abc-der-werbungskosten.html
Absatz „Arbeitsmittel und Werkzeuge“
Oder wird das nun gar durch eine Deckelung mit 300,- einsgeschränkt?
vor 3 Tagen
wird wohl ein Pauschalbetrag sein
wobei 3 euro am Tag ist nicht wirklich viel. Da trinke ich schon um mehr als 3 Euro im Betrieb.
vor 3 Tagen
lt. Standard
wird es ergonomische Büromöbel betreffen.
vor 3 Tagen
.
Dann wirds halt des Homeoffice nicht mehr geben.
vor 4 Tagen
na ja
Die Unternehmer müssen die Mehrkosten abgelten, d.h. Aufwand beim U und natürlich kein Bezug beim AN. Das ist wie bisher- nur klargestellt. Der Aufwand für zu Hause bei EU's? Auch hier sollte eine Klarstellung erfolgen.
vor 3 Tagen
Falls Sie mit EU die EPU meinen ...
... ist dieser Aufwand ohnedies eine Betriebsausgabe und damit steuerlich voll absetzbar. Viele Ein-Personen-Unternehmen arbeiten ohnedies
Von zu Hause aus.
vor 4 Tagen
Neben den Experten Koch
schaut der Mann ohne Laptop sehr blass aus.
vor 3 Tagen
ja voit
gleich blass wie ihr posting!
vor 3 Tagen
Meinst,
Türkiser
vor 4 Tagen
die mitarbeiter der straßenreinigung in graz
sind schon länger im homeoffice?
vor 4 Tagen
echt? alles zufrieden mit unseren sauberen ngepflegten straßen und plätzen
also jedesmal wenn ich am hauptplatz bin denke ich mir ui ist der schmutzig.