Familien-, Frauen- und Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) wird Mutter. Wie sie am Freitagvormittag via Facebook bekanntgab, wird ihr Kind "voraussichtlich im Juli zur Welt kommen und ich werde über den Sommer ganz bei meiner Familie sein. Danach wird mein Mann in Karenz gehen und wir werden uns als starkes Team partnerschaftlich um unser Kind kümmern und ihm ein liebevolles Zuhause geben."

Raab ist bereits das dritte Mitglied in der erst ein Jahr alten türkis-grünen Regierung, die im Amt ein Kind bekommt: Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wurde im März 2020 Vater eines Mädchens; Justizministerin Alma Zadić (Grüne) bekam am Dreikönigstag einen Buben; derzeit vertritt sie Vizekanzler Werner Kogler im Amt, in einigen Wochen wird ihr Partner in Karenz gehen.

Kein Mutterschutz für Ministerinnen

Für Ministerinnen gibt es keinen Mutterschutz. Weil die Obersten Organe der Republik keine Arbeitnehmer sind, gelten für sie auch keine Vorschriften wie das strikte Arbeitsverbot acht Wochen vor Geburtstermin und acht Wochen nach der Entbindung. Stattdessen liegt es in der Verantwortung schwangerer Ministerinnen, selbst zu entscheiden, wann sie sich eine Auszeit nehmen - und wie sie ihre Vertretung organisieren.

Nach Artikel 73 Bundes-Verfassungsgesetz kann sich jeder Minister bei einer "zeitweiligen Verhinderung" nach Wahl von einem anderen Minister, einen etwaigen Staatssekretär oder einem leitenden Beamten seines Ministeriums vertreten lassen. Das geht relativ einfach - per Mitteilung an Bundeskanzler und Bundespräsidenten.