Wer sich keine FFP2-Maske besorgen kann, wird auch ab 25. Jänner weiter mit Mund-Nasen-Schutz unterwegs sein dürfen. Das sieht ein aktueller Entwurf der neuen 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (siehe Download unter) vor, die am kommenden Montag in Kraft treten soll.

Konkret heißt es in § 15 Absatz 6: "Die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil, oder jeweils einer äquivalenten bzw. einem höheren Standard entsprechenden Maske, gilt nicht, wenn diese in einer der verpflichteten Person zumutbaren Weise nicht erworben werden kann. In diesem Fall ist zumindest eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen."

Was das konkret heißt, soll in den Erläuterungen erklärt werden, die im Sozialministerium aktuell noch ausgearbeitet werden. Auf Anfrage der Kleinen Zeitung heißt es im Büro Gesundheitsminister Rudolf Anschobers (Grüne), die Bestimmung ziele vor allem auf Menschen ab, in deren Region keine FFP2-Masken verkauft werden und die nicht die nötige "Online-Affinität" aufweisen, um sie im Internet zu bestellen.

Nicht gemeint sei damit die Frage, ob sich jemand die FFP2-Masken leisten kann: Dafür soll es "andere Lösungen" geben, die demnächst vorgestellt werden sollen, so eine Sprecherin Anschobers.

Der Verordnungsentwurf 297.37 KB

Entwurf NotM-Verordnung vom 20.1.

Abgesehen davon enthält der Verordnungsentwurf neben der Verlängerung von Schließungen und Ausgangsbeschränkungen im Wesentlichen die bereits angekündigten Verschärfungen des Lockdowns: Aus der Pflicht, einen Meter Abstand zu halten ("Babyelefant") werden zwei Meter - Ausnahmen gibt es zum Beispiel im öffentlichen Verkehr, wenn das beim Einsteigen oder aufgrund voller Waggons nicht möglich ist.

Außerdem wird überall dort, wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben ist (praktisch in allen öffentlichen geschlossenen Räumen, im öffentlichen Verkehr, usw.), eine FFP2- oder bessere Schutzmasske vorgeschrieben. Ausgenommen davon sind Kinder unter 14 Jahren, für sie reicht weiter ein Mund-Nasen-Schutz, unter sechs Jahren gilt wie bisher überhaupt keine Maskenpflicht. Auch Menschen, denen eine FFP2 aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist, dürfen bei MNS bleiben.

Pfleger müssen sich alle drei Tage testen

Eine weitere angekündigte Neuerung sind die "Berufsgruppentests": Wer häufig Kontakt zu Kunden oder Kollegen hat - expliuzit genannt sind Kindergartenpersonal, Lehrer, Lagerarbeiter, Gesundheitspersonal sowie Verwaltungsbedienstete mit Parteienverkehr - muss mindestens alle sieben Tage einen negativen Covid-Test bringen oder eine FFP2-Maske tragen.

Besondere Vorschriften gelten für Mitarbeiter von Pflegeheimen, sie müssen sich künftig mindestens alle drei Tage testen lassen. Auch Bewohnern muss maximal alle drei Tage ein Test angeboten werden.

Antikörper ersetzen verpflichtende Tests

Alle verpflichtetenden Tests können in Zukunft auch durch einen maximal sechs Monate alten Nachweis einer Infektion oder von Covid-Antikörpern ersetzt werden - zum Beispiel für bereits Geimpfte, die das per Blutprobe nachgewiesen haben.

Die Verordnung wird am Donnerstag im Hauptausschuss des Nationalrats diskutiert und soll ab 25. Jänner gelten.