Wer eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen anmelden will, muss künftig nicht nur mit einem massiven Polizeiaufgebot bei der Kundgebung rechnen, sondern auch damit, dass die Beamten das eigene Umfeld recherchieren. Das geht aus einer neuen Richtlinie hervor, die die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit mit den Landespolizeidirektoren per Videokonferenz erarbeitet hat.

Künftig soll im Vorfeld einer solchen Versammlung vor allem in Sozialen Netzwerken analysiert werden, wie die Kundgebung beworben wird. Tauchen dort Postings mit „verbalem Eskalationspotenzial“, wie es in der Richtlinie heißt, auf, kann das Grundlage für eine Untersagung sein. Gleiches gilt, wenn die Teilnehmerzahl deutlich größer zu sein scheint, als angemeldet wurde.

Recherche zu Organisatoren

Die Organisatoren selbst sollen ebenfalls unter die Lupe genommen werden. Laut Innenministerium und Verfassungsschutz handle es sich hier oft um einen kleinen, amtsbekannten Kreis. Die Landespolizeidirektionen sollen sich untereinander vernetzen und ihre Erfahrungen mit zurückliegenden Demos der Organisatoren austauschen. Kam es dabei beispielsweise zu einer großen Anzahl an Anzeigen, könnte die Exekutive die Kundgebung untersagen.

Außerdem soll die Polizeipräsenz bei Corona-Demos künftig deutlich verstärkt werden. Dazu sollen sogar Beamte aus anderen Bundesländern anrücken. Die Verhältnismäßigkeit solle jedoch gewahrt bleiben, heißt es im Papier. „Die Richtlinie wird bundesweit einheitliche Standards gewährleisten, um die rechtsstaatlichen Strukturen in Österreich zu schützen“, erklärt Innenminister Karl Nehammer (ÖVP).

Keine Untersagung

Von einer konkreten Handhabe für eine Untersagung oder Auflösung einer Corona-Demonstration, wie sie im Vorfeld angekündigt worden war, ist im Papier jedoch keine Rede. Aus dem Ministerium heißt es dazu, dass man sich hier verfassungsrechtlich auf sehr dünnem Eis bewege. Die endgültige Entscheidung darüber, ob Demos dieser Art untersagt werden, liege zudem auch weiterhin bei den Landesdirektionen. Die Richtlinie sei lediglich eine Art Argumentationshilfe, das Papier umfasse zudem mehrere Seiten und weitere Punkte.

Die Unterlagen werden morgen an die Landespolizeidirektionen ausgeschickt. Auf deren Basis sollen dann entsprechende Einsatzbefehle ausgegeben werden.