Was sollen die Massentests am Ende des Lockdowns bezwecken?

Nachdem die Teilnahme beim ersten freiwilligen Massentest im Dezember hinter den Erwartungen zurückblieb, soll es beim nächsten Mal Anreize geben. Die jüngst diskutierte Idee, Gutscheine als Belohnung auszustellen, wurde verworfen. Stattdessen soll die Teilnahme am Test die frühere Rückkehr ins gesellschaftliche Leben gewährleisten. Experten, auf die sich die Regierung bezieht, haben berechnet, dass der Effekt von Massentests gleich groß ist wie zwei Wochen Lockdown, wenn zumindest zwei Drittel der Bevölkerung mitmachen.

Wie wird das „Freitesten“ ablaufen?

Wie schon im Dezember wird es allen Bundesländern Testzentren geben. Am 15., 16. und 17. Jänner 2021 werden an allen teilnehmenden Menschen Antigen-Tests vorgenommen. Ein positives Ergebnis muss mit einem PCR-Test bestätigt werden. Ein negatives Ergebnis ist die Eintrittskarte in Hotels, Museen und Einkaufszentren.

Müssen alle mitmachen?

Nein, formal gibt es keine Testpflicht. Allerdings gelten für all jene, die sich nicht testen lassen, die Einschränkungen des Lockdown noch eine Woche länger. FPÖ-Chef Hofer spricht daher von „indirektem Testzwang“. Die FPÖ will der Regierung am Montag für den Lockdown im Parlament das Misstrauen aussprechen. Auch Neos und SPÖ sprechen sich gegen Testzwang aus.

Wie soll das kontrolliert werden?

So wie jetzt schon stichprobenartig kontrolliert wird, ob die Maskenpflicht eingehalten wird, kann die Polizei zwischen 18. und 24. Jänner ein negatives Testergebnis, das nicht älter als eine Woche ist, verlangen. Wer keines vorweisen kann, muss Strafe zahlen. Alternativ können nicht getestete Personen ebenfalls solche Geschäfte betreten, indem sie eine FFP2-Maske statt eines Mund-Nasen-Schutzes tragen, wo dieser vorgeschrieben wäre.

Ist das rechtskonform?

Noch nicht, aber die rechtlichen Grundlagen werden gerade erarbeitet. Bis gestern waren der Expertenrat im Gesundheitsministerium und der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes der Meinung, dass eine entsprechende Einschränkung für Personen ohne Tests mit der geltenden Verordnung möglich ist. Da das Testen aber ein Eingriff in die körperliche Integrität ist, werde es dafür eine Gesetzesänderung geben müssen, gibt der Verfassungsjurist Peter Bußjäger zu bedenken. Daher prüft die Regierung nun, ob sie dem Parlament zusätzlich ein Gesetz vorlegen wird. Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen, sagt: „Wir werden in jedem Fall eine Lösung finden, die nicht ein paar Monate später vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird.“

Wie geht es nach dem 24. Jänner weiter?

Der Plan ist, dass die Ausgangsbeschränkungen dann aufgehoben werden. Für alle, die in ihrem Beruf viel Kontakt zu anderen Menschen haben, wird allerdings weiterhin eine Testpflicht bestehen. Wie jetzt schon Pflegepersonal werden ab dann auch Pädagogen, Lehrerinnen, Masseure und Friseurinnen, Angestellte mit Kunden-, Patienten-, oder Fahrgastkontakt und Beschäftigte der Bauwirtschaft einmal pro Woche kostenlos getestet. Wer das nicht will, muss durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Für die regelmäßigen Berufsgruppentests soll es eine dauerhafte Infrastruktur in allen Bezirkshauptmannschaften geben.

Werden auch Schüler regelmäßig getestet?

Wahrscheinlich schon, endgültig entschieden ist das aber noch nicht. Realistisch scheint, dass älteren Schülern ein regelmäßiger Nasenabstrich zugemutet wird, Volksschulkindern aber nicht. Da sich die Testmethoden laufend weiterentwickeln und etwa an Testkits gearbeitete wird, die wie ein Zuckerl gelutscht werden, könnte im Sommersemester ein regelmäßiger Corona-Test auch für jüngere Kinder zum Alltag gehören.

Und was gilt für alle anderen?

Das steht noch nicht fest. Regelmäßiges Testen dürfte aber für viele bald alltäglich sein. So wird in Regierungskreisen etwa darüber nachgedacht, bestimmte Dienstleistungen längerfristig an ein negatives Testergebnis zu knüpfen. Insbesondere der Tourismus, die Kultur und der Sport werden genannt, weil diese Bereiche sonst in der Pandemie dauerhaft schließen müssten. Es scheint realistisch, dass wir bald an der Hotelrezeption oder an der Theaterkasse neben der Reservierung oder dem Ticket auch einen aktuellen Antigentest vorlegen müssen.

Was ist mit Menschen, die schon Antikörper haben?

Mehr als 300.000 Menschen in Österreich haben bereits eine Corona-Infektion überstanden, etliche von Ihnen dürften Antikörper haben. Da der Immunitätsstatus nach einer durchgemachten Infektion aber wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt ist, wird für sie bei der Testpflicht keine Ausnahme gemacht, heißt es im Gesundheitsministerium. Auch sie werden aufgefordert an den Massentests teilzunehmen oder müssen, falls sie einer der ausgewählten Berufsgruppen angehören, künftig regelmäßig zum Test.