Der Anschlag in der Wiener Innenstadt am 2. November, bei dem vier Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt wurden, hatte die Regierung dazu veranlasst, wenige Tage später ein "Anti Terror Paket" anzukündigen. Dieses sollte folgende, zentrale Punkte enthalten:

  • Maßnahmenvollzug für Gefährder. Verurteilte Terroristen sollten, wenn sie ihre Haftstrafe verbüßt haben, aber weiterhin eine Gefahr darstellen, im Maßnahmenvollzug untergebracht werden. Dort sind aktuell geistig abnorme Rechtsbrecher, Straftäter im Entzug und besonders gefährliche Täter (sehr geringer Anteil) untergebracht.

  • Elektronische Überwachung nach der Haft. Zum Beispiel per Fußfessel sollen Gefährder nach der Haft überwacht werden.

  • Verbot des "politischen Islams". Dieser sollte definiert und dezidiert verboten werden.

Kein Maßnahmenvollzug für Terroristen

Die türkis-grüne Regierung präsentierte am Mittwoch nach dem Ministerrat den ersten Teil des Paketes. Doch von zwei der zentralen Punkte findet sich nichts im Papier, deren Eckpunkte der "Kleinen Zeitung" vorliegen.

So soll der Maßnahmenvollzug vorerst doch nicht kommen. Kritiker hatten hier angemerkt, dass dieser bereits jetzt vollkommen überlastet sei, weitere Unterbringungen schienen unrealistisch. Zudem begebe man sich hier auf rechtlich unsicheres Terrain. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hatte verkündet, diesen Teil mit einer großen Reform verknüpfen zu wollen. Eine solche soll es im zweiten Teil des Pakets geben. Ob der angekündigte Maßnahmenvollzug für Terroristen dabei sein wird, wollte Zadic aber nicht beantworten.

Gleiches gilt für das Verbot des politischen Islam, auch davon ist im Papier keine Rede mehr. Die Erstellung einer genauen Definition, wie sie Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) angekündigt hatte, wurde bereits damals als unwahrscheinlich bezeichnet.

Was es ins Gesetz geschafft hat

  • "Religionsneutrales" Verbot. Es soll eine "religionsneutrale Formulierung" geben, mit der extremistische Verbindungen verboten werden sollen, die durch jede Religion motiviert sein können. Im Papier ist von einem Straftatbestand „Religiös-motivierte extremistische Verbindung" die Rede. Zudem sollen religiös-motivierte extremistische Beweggründe für eine Tat als Erschwerungsgrund gelten.

  • Elektronische Überwachung. Nachdem der Maßnahmenvollzug nicht kommt, sollen Gefährder elektronisch überwacht werden, "durch ein Gerät, das eng am Körper sitzt", so Justizministerin Zadic.

  • Gefährder-Liste. Jene, die im Verdacht stehen, terroristische Straftaten verüben zu wollen, sollen künftig in einer Art Register geführt werden. Dieses Register soll geprüft werden, wenn sich jemand um einen Waffenpass oder eine Stelle in einer Sicherheitsfirma bewirbt. Über Gefährder soll ein lebenslanges Waffenverbot ausgesprochen werden.

  • Imamverzeichnis. Um die Pforten extremistischer Moscheen leichter schließen zu können, soll ein eigenes Imamverzeichnis erstellt werden, in dem alle Moscheen und Imame geführt werden müssen.

  • Verbot ausländischer Finanzierung. Die angekündigten Verschärfungen bei der Finanzierung aus dem Ausland ist ebenfalls Teil des Paketes. Moscheen und die dahinter stehenden Vereine sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, alle Finanzunterlagen vorzulegen.

  • Verbot von extremistischen Symbolen. Nicht nur die Symbole extremistischer religiöser Vereine soll verboten werden, sondern auch jene von rechtsextremen Gruppen. "Dazu gehören auch die Symbole der Identitären", verkündete Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) nach dem Ministerrat.

Der zweite Teil des Paketes soll im neuen Jahr folgen, dann sollen die Ergebnisse der nach dem Terroranschlag eingerichteten Untersuchungskommission vorliegen. Einen Zwischenbericht soll es bereits nächste Woche geben. Am Freitag geht der erste Teil des Paketes in Begutachtung, sechs Wochen soll diese dauern.

Integrationsministerin Raab sieht im Paket dennoch einen Erfolg. "Gemeinsam mit dem Koalitionspartner ist uns hier ein schlagkräftiges Gesetzespaket im Kampf gegen den Extremismus und Terrorismus in unserem Land gelungen.“