Der Nationalrat hat am Freitagvormittag mit Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ die gesetzliche Basis dafür gelegt, dass Personen über 65 zehn hochwertige FFP2-Schutzmasken postalisch und kostenlos zugeschickt bekommen.

Umstritten war die Maßnahme im Parlament nicht, SP-Mandatarin Verena Nussbaum fragte sich allerdings, wieso man dafür neun Monate gebraucht habe. Gerhard Kaniak, Gesundheitssprecher der FPÖ, erinnerte das Tempo mehr an die DDR als an einen modernen Staat. Ginge es  nach Gerald Loacker (NEOS), würden die Masken nur jene gratis bekommen, die rezeptgebührbefreit sind. VP-Mandatarin Elisabeth Pfurtscheller lobte die Gratis-Aktion hingegen als wichtigen Beitrag, um Ansteckungsgefahr einzuschränken.

Weiters wurde festgelegt, dass künftig in weiteren Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Registrierungen vorgeschrieben werden können, um das Corona-Contact Tracing zu ermöglichen.

Konkret können diese künftig in der Gastronomie und der Hotellerie sowie in Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Spitälern und Altenheimen für all jene obligatorisch werden, die sich dort mehr als 15 Minuten aufhalten. Gesetzlich ermöglicht wird nun auch, dass die Datenerhebung mittels QR-Code erfolgt, um Zettelwirtschaft zu vermeiden. Vermerkt werden sollen Namen und Angaben wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Aufenthaltsdauer. Ausgenommen ist der private Bereich.

Letzteres gilt nach einer weiteren Abänderung auch für die erweiterten Kontroll-Möglichkeiten der Exekutive. Nunmehr wird festgelegt, dass die Exekutive Betriebsstätten, Verkehrsmittel, sonstige Gebäude und Ortschaften betreten kann, wenn dies zu Corona-Erhebungs- und Bekämpfungsmaßnahmen dringend nötig ist.

Vorgesorgt wird auch schon für die künftigen Corona-Impfungen. Rettungssanitäter, die über entsprechende Berufserfahrung verfügen, werden zur Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 in "strukturierten Einrichtungen" (z. B. Teststraßen) berechtigt - das unter ärztliche Aufsicht.

Auch werden die Angehörigen jener Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe, die nicht ohnedies auf Grund ihres Berufsrechts bzw. ihrer Tätigkeitsberechtigung über eine entsprechende Befugnis verfügen, zur Abstrichnahme von Corona-Tests aus Nase und Rachen zugelassen.