Das heute verkündete Urteil im Grasser-Prozess bedeutet für die Hauptangeklagten auch, dass sie dem Bund ihren Provisionsanteil aus der Bundeswohnungsprivatisierung zahlen müssen. Sollte das Urteil also rechtskräftig werden, kann der Bund von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und von Walter Meischberger deren Anteile an der Buwog-Millionenprovision direkt einfordern. Dieser Zuspruch war Teil des Urteilsspruchs.

Die Buwog-Provision machte 9,6 Millionen Euro aus. Der Staat könnte aber nur die jeweiligen Anteile von Grasser und Meischberger direkt einfordern. Peter Hochegger sei im Privatkonkurs. Über den mitangeklagten Makler Ernst Plech ist heute nicht geurteilt worden, weil er seit langem aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig ist.

Sollten Grasser und Meischberger die Forderung des Bundes nicht zahlen können, kann sich der Staat an die beiden ebenfalls heute nicht rechtskräftig Verurteilten, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und Ex-RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer, halten, erläuterte die Vertreterin des Bundes, Marlies Schefer, nach dem Urteilsspruch.

Die CA Immo, die im Bieterverfahren um die Bundeswohnungen den Mitbietern Immofinanz und RLB OÖ unterlegen war, wurde mit ihren Ansprüchen vom Schöffengericht auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Ebenso bekam die Immofinanz keinen direkten Zuspruch durch das heutige Urteil, auch sie kann daher nur vor dem Zivilgericht versuchen ihre Forderungen einzuklagen.