Acht Schuldsprüche und sechs Freisprüche: Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere 13 Angeklagte wurde nach dreijähriger Hauptverhandlung heute ein Urteil gesprochen. Richterin Marion Hoheneckerverkündet als Vorsitzende des Schöffensenats das Urteil, was wegen des großen Umfangs des Prozesses wohl mehrere Stunden lang dauern wird.

Die Essenz war von der ersten Minute an klar: Die drei Hauptangeklagten, Karl-Heinz Grasser, der Ex-Politiker und spätere Lobbyist Walter Meischberger sowie Unternehmensberater Peter Hochegger sind schuldig, begann Richterin Hohenecker. Schuldsprüche gibt es auch für Karl Petrikovics, den ehemaligen Chef der Immofinanz, und Georg Starzer, ehedem Vorstandsmitglied der RLB Oberösterreich, sowie Ex-Telekom-Chef Rudolf Fischer, sowie Gerald Toifl, den früheren Anwalt Meischbergers, und Norbert Wicki, einen Schweizer Vermögensverwalter.

Fünf Angeklagte im Komplex um den Linzer Terminal Tower wurden freigesprochen. Meischberger wurde vom Betrugsvorwurf rund um seine Villa in Wien-Döbling freigesprochen. Freigesprochen wurde außerdem der frühere Immofinanz-Vorstand Christian Thornton.

Untreue und Geschenkannahme

Grasser wurde wegen Untreue, Beweismittelfälschung und Geschenkannahme durch Beamte verurteilt. Er habe seine politische Funktion missbraucht, gegen Vermögensinteressen verstoßen und seine aufertragenen Verpflichtungen nicht erfüllt, sagte die Richterin.

Acht Jahre Haft für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sieben Jahre für Walter Meischberger (Untreue, Beweismittelfälschung, Beihilfe zur Geschenkannahme, Bestechung), sechs Jahre für Peter Hochegger (Unterschlagung, Untreue, Bestechung, falsche Beweisaussage). Das sind die Schuldsprüche.

Das heute verkündete Urteil bedeutet für die Hauptangeklagten auch, dass sie dem Bund ihren Provisionsanteil aus der Bundeswohnungsprivatisierung zahlen müssen, sollte das Urteil  rechtskräftig werden.

Die Urteile sind allesamt nicht rechtskräftig. Grassers Anwalt kündigte bereits vor Ende der Verhandlung Berufung an. Sowohl Grasser als auch Meischberger sprechen von einem eklatanten "Fehlurteil".

"Mit Freispruch gerechnet"

Heute in der Früh habe er mit einem Freispruch gerechnet, entsprechend sei er jetzt "traurig, schockiert und erschrocken", sagte Karl-Heinz Grasser. 150 Zeugen hätten ihn im Verfahren entlastet. "Dieses Urteil hat nichts mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun", so der ehemalige Finanzminister.

Der Zweitangeklagte im Grasser-Prozess, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, hat heute noch während der Urteilsverkündung durch Richterin Marion Hohenecker sichtlich verärgert den Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht verlassen. Er wartete lediglich sein Strafmaß von sieben Jahren ab. Meischberger will den europäischen Menschenrechtsgerichtshof anrufen. Sein Anwalt Jörg Zarbl ist überzeugt: "Das Urteil wird nicht halten."

Unterkühlt reagierte Peter Hochegger: "Ich habe gelernt, den Geschehnissen des Lebens mit Gleichmut zu begegnen."

Untreue seit 2003

Die Feststellungen der Richterin im Stakkato:

  • Grasser habe seit Ende 2003 Untreue begangen. Finanzminister war er von Februar 2000 bis Jänner 2007.
  • Der Schöffensenat sieht es als erwiesen an, dass nur Grasser als Informant Meischbergers für das Angebot der unterlegenen CA Immo in Frage kommt.
  • Die umstrittenen Konten hätten in Wahrheit ihm und Bauunternehmer Ernst Karl Plech gehört - Plech erklärte sich praktisch von Beginn der Gerichtsverhandlungen an als verhandlungsunfähig.
  • In Bezug auf den Versuch, Geld, das er bar auf ein Schweizer Konto einzahlen ließ, als Geld seiner Schwiegermutter zu klassifizieren (was diese später in Abrede stellte), spricht die Richterin von Beweismittelfälschung.

Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft warf dem Finanzminister in zwei Regierungen von Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel vor:

  • Er habe bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) im Jahr 2004 Untreue begangen und sich bestechen lassen. Dabei geht es um eine Provision von 9,6 Millionen Euro.
  • Weiters soll er bei der Einmietung der Finanzbehörden in das Linzer Bürohaus Terminal Tower Bestechungsgeld bekommen haben. Beim Linzer Bürohaus sollen 200.000 Euro geflossen sein.

Das Geld soll laut Anklage zwischen Grasser und seinen Mittätern aufgeteilt worden sein. Grasser und die Mitangeklagten Walter Meischberger und Ernst Plech - seit längerer Zeit aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig - wiesen die Vorwürfe zurück und warfen den Anklägern Parteilichkeit und Gesetzesverletzung vor.

Der mitangeklagte Ex-Lobbyist Peter Hochegger hat zu Prozessbeginn ein Teilgeständnis abgelegt und belastete damit die übrigen Angeklagten.