Die Regierung beschloß am gestrigen Mittwoch, unter welchen Bedingungen Schulen und Handel ab kommender Woche wieder öffnen dürfen. Gastronomie und Hotels bleiben bis 7. Jänner geschlossen. Auch Friseure, Kosmetiker und andere "körpernahe Dienstleistungen" dürfen wieder angeboten werden.

Die Zahl der Neuinfektionen sei bis 6. Dezember aller Voraussicht nach von rund 6000 auf rund 3500, bis zum 9. Dezember auf 2000 gesunken. Stand heute laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne): 3972, aber leider wieder 121 Todesfälle. Die Zahlen sinken, aber langsam. "Unser Hauptziel, dass es zu keiner Katastrophe kommt" haben wir erreicht. Der aktuelle Reproduktionsfaktor liege bei 0,87.

Nur eine vorsichtige Öffnung

Das erlaube nur eine vorsichtige Öffnung, so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei der Pressekonferenz. Bis zum 21. Dezember wolle man die Ansteckungszahlen so weit herunterbekommen, das Weihnachten und Silvester im Kreise von maximal zehn Personen gefeiert werden könne. Es solle ein "würdevolles Weihnachten sein", auch wenn es kein Weihnachten wie früher sein werde. Auch das Skifahren solle ab 24. Dezember wieder möglich sein, allerdings ohne Übernachtung im Hotel.

Kurz: "Tragen Sie die neuen Regeln mit. Und beteiligen Sie sich auch an den Massentests. Die sind definitiv der beste Weg, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten."

Für Kultur, Gastronomie, etc. werde es erst ab 7. Jänner wieder möglich sein, den Betrieb hochzufahren. Bis Jahresende würden den Betrieben hier 50 Prozent des Umsatzes erstattet, ab 1. Jänner gebe es wieder den Fixkostenersatz.

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) erklärte: "Der Höhepunkt ist überschritten, aber die Absenkung geht nicht schnell genug. Das erfordert Verantwortungsbewusstsein von uns allen, und verantwortungsvolle Entscheidungen. Wir werden auf manches Vertraute verzichten müssen.“

Schulen teilweise wieder offen

Besonders wichtig sei für ihn, dass die Pflichtschulen und auch die Maturaklassen ab 7. Dezember wieder öffnen können - Details dazu siehe unten. Was ihn besonders schmerze sei, dass das für Kultur und Veranstaltungen nicht möglich sei. Immerhin: Bibliotheken, Buchhandlungen und Museen sperren auf.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) verkündete die Einschränkungen für das Reisen: Es werde eine Quarantäne von zehn Tagen bei der Rückkehr aus bestimmten Staaten geben, spätestens ab Mitte Dezember, und erst nach dem fünften Tag werde man sich frei testen können. Anlass für die Maßnahme ist das erhöhte Infektionsgeschehen bei Rückkehrern aus Westbalkan-Ländern, aber betroffen werden auch Kurzurlauber zu Weihnachten sein.

Nehammer erinnerte auch daran, dass es nach wie vor Ausgangsbeschränkungen gibt, und dass es extrem wichtig sei, Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Kurz stimmte zu und ergänzte: Die meisten Infektionen erfolgten nach wie vor im privaten Bereich. Alle Öffnungen seien nur möglich, wenn in diesem Bereiche alle Vorsichtsmaßnahmen eingehalten würden.

Weitere Details gab es bei einer darauffolgenden Pressekonferenz. Finanzminister Gernot Blümel präsentierte ein neues Milliardenpaket. Bildungsminister Heinz Faßmann erklärte, was an den Schulen genau möglich ist. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger erläuterte, was das für die Gastro heißt.

Das sind die Regelungen im Detail:

Gastronomie:

  • Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Abholung ist im Zeitraum von 6 bis 19 Uhr möglich.
  • Ohne zeitliche Beschränkung erlaubt bleiben Lieferservices.
  • Ab 7. Jänner kann die Gastronomie wieder öffnen, unter Einschränkungen abhängig vom Infektionsgeschehen.

Kneipen, Bars, Nachtlokale:

  • Bleiben geschlossen.

Hotels- und Beherbungsbetriebe:

  • Bleiben geschlossen. Ausnahmen gibt es z.B. für unaufschiebbare Geschäftsreisen.
  • Ab 7. Jänner können Beherbergungsbetriebe wieder öffnen unter Einschränkungen abhängig vom Infektionsgeschehen.

Handel:

  • Handel und Dienstleistungen werden wieder geöffnet. Es besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Das heißt auch körpernahe Dienstleistungen, etwa Friseure, dürfen aufsperren, allerdings mit den nötigen Schutzvorkehrungen.
  • Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Kunde.
  • In Shopping-Centern werden als Fläche nur jene von Geschäften gewertet.

Schulen:

  • Pflichtschulen und Kindergärten nehmen den Regelbetrieb wieder auf. Ab dem Alter von 10 Jahren gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht.
  • Oberstufen und Universitäten werden weiter im Fernunterricht betrieben. Für Maturanten wird der Regelbetrieb wieder aufgenommen.

Ausgangsbeschränkungen:

  • Die Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr bleibt bestehen.
  • Während des Tages ist es möglich sich pro Tag mit einem anderen Haushalt zu treffen (bis zu 6 Erwachsene und 6 Kinder)

Öffentliche Orte

  • An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten. Bei Treffen in geschlossenen öffentlichen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Geburtstagsfeiern, Jubiläumsfeiern sind untersagt.

Hochzeiten:

  • Die Hochzeit am Standesamt ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hochzeitsfeiern sind untersagt.

Grenzen bzw. Urlaub:

  • Von 7. Dezember bis 10. Jänner soll die Einstufung der Risiko-Gebiete auf Basis der 14-Tage-Inzidenz der positiven Corona-Fälle passieren. Alle Länder, die einen Wert höher als 100 verzeichnen werden als Risiko-Gebiet eingestuft.
  • Personen, die aus einem Risiko-Gebiet einreisen, müssen 10 Tage in Quarantäne gehen. Erst ach 5 Tagen kann ein PCR-Test gemacht werden, um die Quarantäne zu beenden bei einem negativen Testergebnis.

Arbeitsplatz:

  • Überall wo es möglich ist, soll im Home-Office gearbeitet werden.
  • Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt.
  • Ist das Abstandhalten nicht möglich, und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen (Trennwände, Plexiglas, feste Teams etc.) so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz notwendig.

Alten- und Pflegeheime:

  • MitarbeiterInnen müssen wöchentlich getestet werden.
  • Neu aufgenommene Bewohner müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen.
  • Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorweisen. Es darf nur ein Besucher pro Bewohner, pro Woche kommen.
  • Minderjährige Bewohner von Behindertenheimen und unterstützungsbedürftige Bewohner dürfen von zwei Personen besucht werden (z.B. Eltern).
  • Ausgenommen von der eine Person/Woche Regelung ist z.B. Palliativ- oder Hospizbegleitung.
  • Die Betreiber haben zudem ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos zu erstellen.

Kranken- und Kuranstalten:

  • MitarbeiterInnen müssen wöchentlich getestet werden.
  • Es darf nur ein Besucher pro Patient, pro Woche kommen, sofern der Aufenthalt länger als eine Woche dauert.
  • Minderjährige und unterstützungsbedürftige Patienten dürfen von zwei Personen begleitet bzw. besucht werden (z.B. Eltern).
  • Ausgenommen von der eine Person/Woche Regelung ist z.B. Begleitung zu Schwangerschaftsuntersuchungen vor, bei und nach der Entbindung oder Palliativ- oder Hospizbegleitung.
  • Die Betreiber haben zudem ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos zu erstellen.

Kultur- und Veranstaltungen:

  • Veranstaltungen sind untersagt (darunter fallen etwa kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte).
  • Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen.
  • Ab 7. Jänner können Kultureinrichtungen und Kinos wieder öffnen unter Einschränkungen abhängig vom Infektionsgeschehen.

Museen und Bibliotheken:

  • Museen und Bibliotheken sind wieder geöffnet. Es besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Für Besucherbereiche gilt eine Beschränkung von 10 m2 pro Besucher.

Sport:

  • Alle Kontaktsportarten (Fußball etc.) sind untersagt, Indoor-Sportstätten sind für Hobbysportlern geschlossen.
  • Outdoor-Sportstätten können ab 24. Dezember öffnen.
  • Spitzensportler und ihre Trainer dürfen Sportstätten betreten und ihren Sport beruflich ausüben oder an internationalen Wettbewerben teilnehmen.

Freizeitbetriebe:

  • Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, etc. ist untersagt.
  • Tierparks können ab 24. Dezember outdoor wieder öffnen.

Fahrgemeinschaften, Taxis und Seilbahnen:

  • Das Bilden von Fahrgemeinschaften und das Benützen von Taxis ist nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen. Außerdem ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder für Transporte von Menschen mit Behinderungen, wenn dies aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Austeigen erforderlich ist.
  • Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen dürfen bis zum 23. Dezember nicht zu Freizeitzwecken verwenden werden. 
  • Ab 24. Dezember können Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen (in geschlossenen Räumen mit einer Kapazitätsbeschränkung von 50%) auch für Freizeitzwecke verwendet werden. Mund-Nasen-Schutz ist auch in den Warte- und Einstiegsbereichen verpflichtend.

Öffentlicher Verkehr:

  • Öffentliche Verkehrsmittel können benützt werden.
  • In den Verkehrsmitteln und auf U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen, Flughäfen etc. ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und ein Meter Abstand zu halten.

Religionsausübung:

  • Die Religionsausübung ist erlaubt. Die Religionsgemeinschaften treffen eigene Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos, wobei im Innenraum jedenfalls MNS zu tragen ist.
  • Begräbnisse können mit höchstens 50 Personen, Mindestabstandsregel und Mund-Nasen-Schutz durchgeführt werden.