Die bereits verzögerte Novelle desUniversitätengesetzes (UG) soll laut Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) demnächst in die Begutachtung gehen. Der Bitte nach einem Aufschub der Neuregelungen, die vor allem von Rektoren der Kunstunis und Studierendenvertretern gefordert wurde, wird demnach nicht entsprochen. Diese betonten, dass kein Anlass zur Eile bestehe und die Corona-Krise gegenwärtig Belastung genug sei. Die neuen Regelungen sollen laut Regierung jedenfalls ab dem Wintersemester 2021 gelten.

Der bedeutendste Punkt der neuen Uni-Regelungen betrifft das Studienrecht. So soll eine jährliche Mindeststudienleistung kommen, bei deren Unterschreiten das Studien-Aus droht. Vor einem Monat war von einer Pflicht zu 16 ECTS-Punkten pro Jahr und Studium die Rede. Tatsächlich sollen es nun 24 ECTS-Punkte in (den ersten) zwei Jahren sein, wie der Standard berichtet.

Wer die 24 ECTS-Punkte binnen der ersten zwei Jahre nicht schafft, darf das betreffende Studium nicht weiterbetreiben. Diese Mindeststudienleistung soll für Bachelor- sowie Diplomstudien gelten. Die Regelung betrifft neu begonnene Studien ab dem Wintersemester 2021 – für jene, die jetzt schon inskribiert sind, spielt das also keine Rolle. Bei Masterstudien greift die Verschärfung laut Entwurf der Koalition nicht.