„Der Lockdown und die wirtschaftliche Krise sind ein besonderer Nährboden für häusliche Gewalt. Wir dürfen Frauen und Kinder jetzt nicht allein lassen und müssen alles tun um Gewalt zu verhindern“, so die Vorsitzende der SPÖ Frauen Steiermark und Vizepräsidentin des Bundesrats, Elisabeth Grossmann.  

Vom 25. November bis 10. Dezember finden die 16 Tage gegen Gewalt statt. Die SPÖ-Frauen fordern einen raschen Ausbau der Gewaltschutz- und Frauenberatungseinrichtungen in ganz Österreich, ein Soforthilfepaket von 5 Millionen Euro, einen Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen, österreichweite  Risiko- Fallkonferenzen und mehr Mittel für Prävention. 

Im Jahr 2019 gab es in Österreich 8.748 Betretungsverbote. Davon wurden 920 in der Steiermark verhängt, wobei 1029 Personen Opfer von Gewalt gemeldet wurden. In Kärnten gab es 548 Betretungsverbote. Prozentuell, gemessen an jeweils 100.000 Einwohnern, ist die Zahl der verhängten Betretungsverbote in Wien am höchsten.

83 Prozent der Opfer familiärer Gewalt waren im Jahr 2019 Frauen und Mädchen, 90 Prozent der Gefährder waren männlich.

In Krisenzeiten steigt die Gefahr, denn Isolation verschärft die Situation. Auch der Druck durch die derzeitige Doppel- und Dreifachbelastung von Frauen nimmt zu. Allein in der Steiermark gibt es bis zum heutigen Tag bereits 1.065 Betretungsverbote ausgesprochen - um 145 mehr als im gesamten Vorjahr. „Den PolizistInnen, StaatsanwältInnen , RichterInnen ist großes Lob für die gestiegene Sensibilität im Umgang mit Opfern von Gewalt auszusprechen, sodass sich niemand scheuen muss, im Ernstfall Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch das Land Steiermark investiert viel in Gewaltschutz, aber es braucht bessere österreichweite Rahmenbedingungen.“ so Grossmann.

Im Detail wünschen sich die SPÖ-Frauen:

  • den raschen Ausbau der Frauenberatungs- und Hilfseinrichtungen
  • ein Gewaltschutz-Sofortpaket in der Höhe von 5 Mio. Euro  für einen kontinuierlichen Ausbau der finanziellen Ressourcen für Prävention und Gewaltschutz
  • einen verbindlichen Richtlinien-Katalog für Strafverfolgungsbehörden über die Behandlung von Fällen von Gewalt an Frauen und Kindern
  • eine Stärkung der Prozessbegleitung und des Opferschutzes , auch der ZeugInnen von Gewalttaten ( oftmals Kinder)
  • Angebote von Antigewalttrainings
  • regelmäßige Risikofallkonferenzen, um in jedem Fall treffsicher Gefährlichkeitseinschätzungen vornehmen und optimal zusammenarbeiten zu können