Ab Dienstag befindet sich Österreich in einem zweiten, harten Lockdown. Vieles erinnert an den Frühlung, doch einiges wird noch strenger sein. So ist diesmal genau definiert, mit wem man sich im Freien zum Spazieren treffen darf.

Laut den neuen Ausgangsregeln  darf man sich nur mehr mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab Dienstag den ganzen Tag, um pri­va­te Be­su­che weit­ge­hend zu un­ter­bin­den. Aus­ge­nom­men sind Wege zur Ar­beit, zum Ein­kauf, zur Er­ho­lung und zur Hil­fe­leis­tung.

Wie schon im Frühling muss der Handel wieder großflächig zusperren. Offen bleiben nur Supermärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Post und Trafiken. Auch der Betrieb von Werkstätten, der Agrarhandel, und der Verkauf von Tiernahrung ist weiterhin erlaubt. Die Öffnungszeiten bleiben auf 6 bis 19 Uhr limitiert.

Körpernahe Dienstleistungen dürfen nicht mehr durchgeführt werden. Frisörsalons, Kosmetik- oder Massagestudios müssen schließen. Was der Re­gie­rung dem Ver­neh­men nach große Kopf­schmer­zen be­rei­tet: Ein so groß­zü­gi­ger Um­satzer­satz, wie ihn die vom be­reits be­ste­hen­den Teil-Lock­down be­trof­fe­nen Wirte er­hiel­ten, ist für den Han­del prak­tisch un­denk­bar. Wäh­rend Gastro­be­trie­be 80 Pro­zent des Um­sat­zes von No­vem­ber 2019 vom Staat er­setzt be­kom­men, wird es für den Handel ein Modell nach dem Schema 20-40-60 geben. Je nach Branche sollen 20, 40 oder 60 Prozent ersetzt werden.

Schulen und Kindergärten ab Dienstag im Notbetrieb

Analog zu den Oberstufen wird ab Dienstag auch Unterstufen und Volksschulen auf Fernunterricht umgestellt. Kinder, die Lernunterstützung oder Betreuung brauchen, können weiterhin in den Volksschulen und Unterstufen betreut werden. Kindergärten bleiben offen, werden aber  - wie schon im Frühling - als Notbetrieb geführt. "Die Kindergärten und Schulen bleiben für diejenigen, die es brauchen offen", betont Vizekanzler Kogler: Es gebe Betreuung und Lernunterstützung vor Ort, für alle, die es brauchen. Auch wer im Homeoffice konzentriert arbeiten muss, werde diese Möglichkeit in Anspruch nehmen müssen, so Kogler.

Während sich führende Wissenschaftler für eine Schließung aussprechen (mit Ausnahme von Betreuung jener Kinder, auf die zuhause niemand aufpassen kann), hatte die Corona-Kommission des Bundes  dagegen votiert. Am 7. Dezember sollen Pflichtschulen und der Handel wieder öffnen. "Diese Bereiche haben Priorität", sagt Kurz.

Veranstaltungen

Im Veranstaltungsbereich darf weiter an religiösen Zusammenkünften teilgenommen werden. Allerdings Allerdings haben die Kirchen freiwillig darauf verzichtet, Gottesdienste abzuhalten, so Kurz. Im Vorfeld hatte es dazu ein direktes Gespräch des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz gegeben. Begräbnisse sind auf 50 Personen limitiert. Im künstlerischen Bereich sind weiter Proben erlaubt. Weiterhin gilt laut dem Verordnungsentwurf an öffentlichen Orten die Pflicht zum Ein-Meter-Abstand, in Innenräumen zusätzlich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

So viel Homeoffice wie möglich

Überall dort, wo es möglich ist, soll aus dem Homeoffice gearbeitet werden. Wie eine Aus­wer­tung an­ony­mi­sier­ter Han­dy-Da­ten durch Goog­le zeigt, ist seit Al­ler­hei­li­gen die An­we­sen­heit an Ar­beits­stät­ten um rund ein Drit­tel ge­sun­ken – wohl auch eine Folge, dass die Re­gie­rung aber­mals die Emp­feh­lung aus­ge­spro­chen hat, wo mög­lich aus dem Ho­me­of­fice zu ar­bei­ten. Nur: im Früh­jahr be­trug die­ser Rück­gang mehr als die Hälf­te. Zwingend verordnet wird Homeoffice aber nicht.  Das hatte Ge­sund­heits­mi­nis­ter Ru­dolf An­scho­ber (Grüne) auch im Früh­ling getan – die Re­ge­lung über­leb­te dank Pro­tes­ten der Wirt­schafts­kam­mer aber nur we­ni­ge Tage. Wei­ter auf sich war­ten lässt aber ein um­fang­rei­ches Ge­set­zes­pa­ket, das die ar­beits­recht­li­chen und steu­er­li­chen Be­din­gun­gen im Ho­me­of­fice klä­ren soll. Ar­beits­mi­nis­te­rin Chris­ti­ne Asch­ba­cher (ÖVP) hat es für März in Aus­sicht ge­stellt.

Besuche in Spitälern

In Krankenanstalten und Altenheimen bringt die geplante Verordnung Einschränkungen, nachdem es in Spitälern zuletzt keine zahlenmäßigen Beschränkungen für Besuche gab. Nunmehr ist nur mehr ein Besuch pro Woche und Patient möglich - und das auch nur, wenn der Erkrankte oder Verletzte mehr als sieben Tage aufgenommen wird. Ausnahmen gibt es für Schwangere. Mitarbeiter müssen einmal pro Woche einen Antigen- oder molekularbiologischen Test absolvieren.

Der Lockdown endet laut Entwurf am 6. Dezember - vorausgesetzt, die Neuinfektionen gehen bis dahin zurück. Da es sich um einen Entwurf handelt, sind Änderungen noch möglich. Morgen wird der Hauptausschuss des Nationalrates mit der Verordnung befasst. Die Ausgangsregeln und die Bestimmungen für den Veranstaltungsbereich müssen dort nach zehn Tagen auch wieder bestätigt werden, daher sollen sie vorerst nur bis 26. November gelten.