Das Innenministerium hat die Sicherheitsbehörden beauftragt, ab Mitternacht verstärkt die Einhaltung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. „Es wird eine massive Polizeipräsenz geben“, heißt es im Umfeld von Innenminister Karl Nehammer auf Nachfrage der Kleinen Zeitung. Die Streifentätigkeit werde drastisch erhöht, auch die Verkehrsabteilungen im ganzen Land sollen verstärkt zum Einsatz bekommen.

Bekanntlich sieht die neue Lockdown-Verordnung vor, dass das „Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr“ untersagt ist. Universitätsprofessor Karl Stöger liest aus dem Passus ein Defacto-Übernachtungsverbot in fremden Haushalten heraus, auf diesem Weg sollen Corona-Partys, die bis in die Morgenstunden dauern, unterbunden werden.

Schreiben des Arbeitgebers "kein Nachteil, aber nicht"

Wie mehrfach berichtet, beinhaltet die Verordnung fünf Ausnahmen, darunter etwa berufliche Erfordernisse (Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz, Nachtarbeit). Die Bestimmungen sehen vor, dass man bei einer Polizeikontrolle dies „glaubhaft“ vermitteln muss. Was das konkret heißt? „Verpflichtend ist es nicht, aber es ist kein Nachteil, wenn man ein Schreiben des Arbeitgebers mitführt“. An sich besäßen die Polizisten die nötigen Erfahrungen, um Schwindler herauszufiltern, heißt es dazu.