Der überarbeitete Entwurf zu den Corona-Gesetzen hat am Montag den Gesundheitsausschuss passiert. Der Antrag, der am Mittwoch im Nationalrat zum Beschluss ansteht, wurde nach einem mehrstündigen Expertenhearing mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und auch der SPÖ angenommen, teilte die Parlamentskorrespondenz mit. Damit dürfte eine Blockade im Bundesrat in weite Ferne gerückt sein.

Weiter Kritik an einigen Punkten

Im zweiten Entwurf des Ressorts wurden etliche Anpassungen vorgenommen. Dennoch stießen einige Punkte bei der Opposition weiterhin auf Kritik.

Der Abänderungsantrag enthält unter anderem eine Klarstellung der Zuständigkeiten, eine Einschränkung der Kontrollen durch die Behörden auf alle Unterlagen, die mit der Einhaltung des Covid-19-Maßnahmengesetzes in Zusammenhang stehen sowie eine Regelung bezüglich der unverzüglichen Löschung von Daten, wenn diese nicht mehr für das Contact Tracing erforderlich sind. Das Covid-19-Maßnahmengesetz wird zudem nicht wie ursprünglich vorgesehen bis Ende 2021 verlängert, sondern nur bis 30. Juni 2021. Für Kritik sorgte aber, dass eine Verlängerung um ein halbes Jahr per Verordnung möglich sein können soll.

Mit ÖVP-Grüne-SPÖ-Mehrheit angenommen wurde zudem noch ein Antrag, durch den die Österreichische Gesundheitskasse zur Beschaffung von Schutzausrüstung für bestimmte Berufsgruppen im Gesundheits- und Sozialbereich verpflichtet wird, sofern dies nicht eine Gebietskörperschaft übernimmt. Die Kosten ersetzt der Bund der ÖGK.

Bund trägt Kosten für Tests

Auch soll niedergelassenen Ärzten und Fachärzten ermöglich werden Covid-19-Tests durchzuführen. In einer Ausschussfeststellung wurde präzisiert, dass die Krankenversicherungsträger dafür einen Pauschaltarif einführen sollen. Auch in diesem Fall trägt der Bund die Kosten. Die Mittel dafür sollen aus dem Krisenbewältigungsfonds kommen. Diese Initiative fand die Zustimmung von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS, so die Parlamentskorrespondenz.

Um weitere 5 Mio. Euro soll der Fonds zur Förderung der Beiträge von selbständigen KünstlerInnen zur gesetzlichen Sozialversicherung aufgestockt werden. Eine entsprechende Änderung des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes (K-SVFG) passierte den Gesundheitsausschuss einhellig.