Frau Maurer, Sie waren mit dem „Bierwirt-Fall“ praktisch der Anlass für das gerade präsentierte Gesetzespaket gegen Hass im Netz. Sind Sie damit zufrieden?

Ich bin sehr zufrieden. Als wir mit den Verhandlungen begonnen haben, hätte ich nicht gedacht, dass wir so weit kommen, so viel erreichen würden. Ich bin sehr glücklich mit den Änderungen.

Inwiefern wäre Ihr Fall denn anders verlaufen, wären diese neuen Gesetze damals schon in Kraft gewesen?

Ich hätte ein Eilverfahren einleiten können, indem ich dem Gericht einige Screenshots der Privatnachricht geschickt hätte, die ich damals bekommen habe. Der Bierwirt hätte dann einen Bescheid bekommen, das zu unterlassen, die Nachricht zu löschen und Gerichtsgebühren von 107 Euro zu bezahlen.

Sind denn 107 Euro abschreckend genug, so etwas nicht mehr zu tun?

Ich denke schon. Erstens sind 107 Euro nicht nichts, zweitens kann sich das im Wiederholungsfall schnell zusammenleppern.

Was hoffen Sie mit dem Entwurf gesamtgesellschaftlich zu erreichen?

Dass es endlich ein wirksames, niederschwelliges Mittel gegen Hass im Netz gibt. Jeder soll ein wirksames Werkzeug in die Hand bekommen, binnen weniger Tage gegen Hasspostings vorgehen zu können.

Es ist oft ein schmaler Grat zwischen legitimer Kritik auf der einen und Hass auf der anderen Seite; inwiefern trägt der Entwurf dem Rechnung?

Wir befinden uns hier ja rechtlich nicht auf neuem Gebiet – im analogen Bereich ist das längst alles klar ausjudiziert, was noch akzeptabel ist und was nicht mehr geht. Der Knackpunkt ist immer die Menschenwürde: Wird sie verletzt, gibt es in Zukunft auch im Internet die Möglichkeit, schnell und unkompliziert vorzugehen.