Die Kritik der Rechtsanwälte an der geplanten Novelle zum Corona-Gesetz und die aktuellen Corona-Staus in Kärnten sorgt für heftige Reaktionen der Opposition. "Minister Rudolf Anschober kann es offenbar einfach nicht", stellte FPÖ-Chef Norbert Hofer fest und forderte den Minister zum Rücktritt auf. "Das Vorgehen der Regierung ist äußerst stümperhaft", befand auch SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim.

"Die Novelle des Covid-Gesetzes offenbart, dass die türkis-grüne Bundesregierung aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs nicht viel gelernt hat." Dabei hätte sie genug Zeit gehabt, das ordentlich und verfassungskonform zu machen. "Leider ist das nicht passiert", kritisiert Yildirim in einer Aussendung am Sonntag. So werde in der Novelle wieder auf problematische Weise in die Grundrechte eingegriffen. "Das betrifft zum Beispiel das Versammlungsrecht, den Datenschutz oder die Weitergabe von Kontaktdaten", so Yildirim.

"Schildbürgerstreich"

"Das Vorgehen der Regierung ist äußerst stümperhaft, wie auch in einem anderen Zusammenhang die stundenlangen Wartezeiten an österreichischen Grenzen beweisen. Offensichtlich wurde die Regierung völlig davon überrascht, dass das Ausfüllen von Formularen an der Grenze Zeit benötigt. Ein Schildbürgerstreich, ist doch jedem völlig klar, dass eine Überprüfung der Einhaltung des Erklärten tatsächlich nicht möglich ist", zeigte sich die Abgeordnete empört.

"Wenn auch die Reparatur von Verordnungen und Gesetzen nun offenbar wieder nicht der Verfassung entsprechen, dann ist das peinlich und nicht das, was sich die Bevölkerung von einem Minister erwartet. Rudolf Anschober sollte endlich einsehen, dass er heillos überfordert ist, zurücktreten und Platz für einen Experten in diesem Bereich machen", forderte Hofer.

Ministerium: Keine Rede von lückenloser Kontrolle

Das Gesundheitsministerium hat sich inzwischen zur Kritik am Vorgehen an der Grenze geäußert. Gegenüber dem Sender Ö1 hieß es, dass die Behörden berechtigt seien, zu kontrollieren, verpflichten seien sie jedoch nicht. Von einer lückenlosen Kontrolle sei in der Verordnung keine Rede gewesen, eine stichprobenartige Kontrolle sei ausreichend.