In den nächsten Tagen wird der Wiener Magistrat entscheiden, wo Heinz-Christian Strache seinen Hauptwohnsitz hat – und damit, ob er wie geplant als Spitzenkandidat seines „Team HC“ in die Wiener Gemeinderatswahl am 11. Oktober ziehen kann – oder, falls die Behörde zu dem Schluss kommt, dass Strache nicht in der Wohnung seiner Mutter in Wien, sondern jenseits der Stadtgrenze in Klosterneuburg seinen Hauptwohnsitz hat, nicht kandidieren darf.

Heute endet die Antragsfrist, in der eine Überprüfung der Wählerverzeichnisse – und damit von Straches Angaben – beantragt werden kann, getan haben das mehrere Menschen, darunter Straches Ex-Parteifreund Peter Westenthaler.

Wie auch immer das Verfahren ausgeht – das in der Folge wohl bis zu den Höchstgerichten geht, weil sowohl Strache als auch die FPÖ ein Interesse an seinem (Nicht-)Antreten haben: Es wird ein spannendes Licht auf ein Rechtsgebiet werfen, das nur selten die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit bindet: das Meldewesen.

Hauptwohnsitz: Ein Kind der 90er

Seit Anfang der 1990er-Jahre muss jeder Bürger einen Wohnsitz in Österreich zum Hauptwohnsitz erklären – und hat dabei weitgehende Freiheiten. „Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich (...) niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen“, heißt es im Meldegesetz. Wenn bei einer „Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen“ mehrere Adressen als Lebensmittelpunkt infrage kommen, bleibt die Wahl dem Meldepflichtigen überlassen, wo er diesen Mittelpunkt setzt.

Praktisch läuft das in den allermeisten Fällen darauf hinaus, dass sich ein Bürger aussuchen kann, welche von mehreren Adressen er sich als Hauptwohnsitz aussucht. Wie mehrere mit der Materie befasste Juristen im Gespräch mit der Kleinen Zeitung erklären, hat sich die Deklaration des Meldepflichtigen in den vergangenen Jahrzehnten zum wichtigsten Indiz für die Feststellung herausgebildet, wo jemand seinen Hauptwohnsitz hat. Schon allein, weil die Zahl der Hauptwohnsitzer für eine Gemeinde auch Geld bringt – nach ihr richtet sich die Verteilung von Steuermitteln –, tendierten Behörden dazu, unhinterfragt zu akzeptieren, wenn sich jemand bei ihnen meldet.

Es habe wohl Fälle gegeben, in denen der Hauptwohnsitz aberkannt worden sei – aber da sei es vor allem um Fälle gegangen, in denen sich angebliche „Hauptwohnsitzer“ monatelang nicht in der Ortschaft hätten blicken lassen. In Straches Fall – dass der Ex-FPÖ-Chef in Wien arbeitet, ist ja unbestritten – gehen viele Juristen davon aus, dass der Magistrat seine Entscheidung, Wiener zu sein, wohl akzeptieren wird.