Eine ungewöhnliche Nationalratssaison geht diese Woche zu Ende. Auch im Juli dominiert die Coronakrise die Gesetzgebung. Beschlossen werden in den drei Plenartagen etwa Zuwendungen an Familien, Arbeitslose und Landwirte sowie Erleichterungen für Unternehmen. Von Corona abgesehen sticht die erste Etappe der BVT-Reform aus dem Programm hervor.

Die Plenarwoche bginnt heute um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Das Thema wird von der FPÖ vorgegeben, die sich an Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) wendet.

Das weitere Programm für heute:

Steuerpaket

Erster Gesetzesbeschluss ist ein umfangreiches Steuerpaket, das etwa den Eingangssatz bei der Einkommenssteuer von 25 auf 20 Prozent senkt. Für diejenigen, die so wenig (bis 11.000 Euro) verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen und von der Steuersenkung nichts haben, gibt es 100 Euro mehr Negativsteuer. Änderungen gibt es auch bei der Flugticketabgabe. Für Kurzstreckenflüge bis 350 Kilometer soll künftig eine Abgabe von 30 Euro pro Ticket anfallen, bei sonstigen Flügen soll die Steuer zwölf Euro betragen. Die neuen Tarife sollen für Abflüge nach dem 31. August 2020 gelten.

Eine weitere Neuerung ist die degressive Abschreibung: Unternehmen sollen die Möglichkeit bekommen, Investitionen linear statt degressiv abzuschreiben. Bei größeren Investitionen bringt das zu Beginn Steuervorteile und damit eventuell mehr Liquidität. Ein Wechsel in die lineare Abschreibung ist zulässig, nicht aber umgekehrt. Gelten wird die Regelung für nach dem 30. Juni angeschaffte oder hergestellte Güter. Die degressive Abschreibung soll nach einem unveränderlichen Prozentsatz von 30 Prozent erfolgen, also 30 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten im ersten Jahr und in den Folgejahren 30 Prozent des jeweiligen Restbuchwertes. Zudem sollen Firmen die Möglichkeit eines Verlustrücktrags bekommen. Die Voraussetzungen sollen grundsätzlich dieselben sein wie beim Verlustvortrag: er soll für negative betriebliche Einkünfte zustehen.

Schließlich ist noch ein Bauernpaket enthalten. Für Landwirte ist unter anderem eine Dreijahresverteilung für Gewinne vorgesehen.

Presseförderung

Durch eine Änderung des Presseförderungsgesetzes sollen nach den Tageszeitungen nun auch Wochen-, Regional- und Online-Zeitungen sowie Zeitschriften für das Jahr 2020 eine außerordentliche Förderung zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise erhalten. Dafür sollen einmalig drei Millionen zur Verfügung gestellt werden.

Waldfonds

Die Borkenkäfer- und Corona-geplagte Forstwirtschaft wird mit einem Waldfonds unterstützt. Die Förderung durch den mit 350 Millionen dotierten Topf besteht in der Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der förderbaren Maßnahmen, z.B. Wiederaufforstung, Maßnahmen der Waldbrandprävention oder mechanische Entrindung. Auch Abgeltung von Werteverlust durch Borkenkäferbefall wird über den Fonds abgewickelt.

Sandbox-Geschäfte

Über eine Änderung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes soll die FMA die Möglichkeit erhalten, Sandboxgeschäftsmodelle zu erproben. Es geht dabei vor allem darum zu untersuchen, wie ein in Entwicklung befindliches innovatives Geschäftsmodell realisiert werden kann, um zu verstehen, welche Potenziale und Risiken damit einhergehen. Finanz-Start-ups sollen ihre Geschäftsmodelle auf diese Art in enger Zusammenarbeit mit der FMA entwickeln und dadurch Konzessionen erwerben können.

In der gleichen Debatte behandelt werden zwei Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung mit der Ukraine und Tadschikistan.

Frequenzen

Geändert wird das Telekommunikationsgesetz. In einem kommenden Vergabeverfahren für Funkfrequenzen soll die Stundung und Ratenzahlung des Versteigerungsergebnisses ermöglicht werden. Damit soll für die Bieter zusätzliche Liquidität trotz der Verpflichtung zur Leistung des Frequenznutzungsentgelts gesichert und ihre Investitionskraft gestärkt werden. Wirksam werden kann das bereits bei der von Frühling auf August verlegten Versteigerung der 5G-Frequenzen.

Forschungsförderung

Die Forschungsfinanzierung in Österreich soll auf neue Beine gestellt werden. Durch Dreijahresverträge sollen Forschungseinrichtungen bzw. Förderagenturen Planungssicherheit bekommen. Konkrete Geldbeträge werden vorerst allerdings noch keine genannt - diese sollen erst Ende des Jahres feststehen.

Basis der künftigen Forschungsfinanzierung soll ein FTI (Forschung, Technologie und Innovation)-Pakt sein. Dieser läuft ebenfalls über einen Drei-Jahres-Zeitraum und soll "unter Berücksichtigung einer langfristigen, wachstumsorientierten Finanzierung" erstellt werden. Darin festgelegt werden etwa neben den zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem Bundesfinanzrahmengesetz strategische Schwerpunkte der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit den einzelnen Institutionen.

Auf Basis des Pakts sollen dann ab 2021 die einzelnen Dreijahresverträge mit den Institutionen geschlossen werden. Welche das sind, ist bereits im Gesetz festgelegt - als Forschungseinrichtungen genannt werden das Austrian Institute of Technology (AIT), das Institute of Science and Technology (IST) Austria, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), die Silicon Austria Labs (SAL) und die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG), als Förderagenturen die Austria Wirtschaftsservice (AWS), die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG), der Wissenschaftsfonds (FWF), der Österreichische Austauschdienst (OeAD) und die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

Tierversuche

Anpassungen im Tierversuchegesetz werden aufgrund einer EU-Verordnung notwendig. Die Änderungen betreffen vor allem die Berichtspflichten an die EU-Kommission und erfordern in weiterer Folge auch die Anpassung nationaler Berichtspflichten.

Privathochschulen

Österreich bekommt mit sogenannten Privathochschulen einen neuen Hochschultyp. Sie treten neben die schon etablierten Privatuniversitäten. Für die Hochschulen ist ein Mindeststudienangebot von zwei dreijährigen Studien sowie zwei weiterführenden, zweijährigen Masterstudiengänge notwendig. Privatuniversitäten müssen darüber hinaus noch ein entsprechendes Doktoratsprogramm anbieten, eine Mindestzahl an hauptberuflichen und nach international kompetitiven Standards besetzten Professuren aufweisen sowie Forschungsleistungen der Fachbereiche nach internationalen Standards und Kriterien erbringen. Doktorate dürfen nur von ihnen angeboten werden.

Bestehende Privatuniversitäten, die noch keine Doktoratprogramme haben, müssen die neuen Bestimmungen bei der nächsten Re-Akkreditierung erfüllen.

Änderungen sind auch an den Fachhochschulen geplant. Unter anderem wird es künftig erlaubt sein, dass Unternehmen eine bestimmte Zahl an Studienplätzen an FH finanzieren, um ihren Mitarbeitern dort Plätze zu reservieren. Außerdem müssen alle FH künftig die Muster ihrer Ausbildungsverträge sowie Studienpläne auf ihren Webseiten veröffentlichen. Studenten erhalten das Recht auf einmalige Wiederholung eines Studienjahrs, bisher lag das im Ermessen der FH.

An den Pädagogischen Hochschulen sollen wiederum die Hochschulräte, eine Art Aufsichtsgremien, künftig Kompetenzen einbüßen und Unvereinbarkeitsregeln bekommen. Durch die Neuregelung verlieren die fünfköpfigen Räte etwa die Möglichkeit zur Beschlussfassung über Organisations-, Ziel- und Leistungspläne sowie Ressourcenpläne. Künftig dürfen sie nur mehr Stellungnahmen dazu abgeben.

Studieren in Großbritannien

Mit einer Änderung des Studienförderungsgesetzes wird dem Brexit Rechnung getragen. Erforderlich ist eine Regelung, die sicherstellt, dass österreichische Studierende, die Studien in Großbritannien und Nordirland betreiben, weiterhin ein Mobilitätsstipendium beziehen können. Diese sind derzeit nur für ein Studium an einer Hochschule in einem EWR-Land oder in der Schweiz vorgesehen. Gleichzeitig sollen auch britische Studierende, die aufgrund des Austrittsabkommens einen Gleichbehandlungsanspruch haben, unter bestimmten Voraussetzungen genauso wie EWR-Bürger in Österreich Studienbeihilfe beziehen können. Der Gesetzestext wurde so formuliert, dass es dabei weder zu einer Schlechter- noch zu einer Besserstellung britischer Staatsbürger kommen kann.

Uni-Verträge

Befristete Anstellungsverhältnisse an Hochschulen sollen Corona-bedingt unter bestimmten Voraussetzungen einmal verlängert werden können. Schon jetzt gibt es eine Sonderbestimmung, die die Verlängerung oder den neuen Abschluss von Arbeitsverhältnissen im Rahmen eines Drittmittel- oder Forschungsprojekts ab dem 16. März 2020 (für maximal zwölf Monate) zur Fertigstellung von durch Covid-19-Maßnahmen verzögerten Projekten bzw. Publikationen erlaubt. Sie wird erweitert, auf Fälle, in denen Qualifikationsanforderungen Corona-bedingt nicht zeitgerecht erbracht werden könnten - oder auf Lehrpersonal, wenn Unterricht (etwa künstlerischer Gruppen- oder Einzelunterricht an Kunstunis) nicht möglich war.

Neue Oberstufe

Der Start der Neuen Oberstufe wird schon wieder verschoben - diesmal auf das Schuljahr 2023/2024. Bei der NOST wird ab der 2. Klasse der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) bzw. der 6. Klasse AHS der Lernstoff in je ein Semester umfassende Module unterteilt. Bei einer negativen Note in einem Fach muss dann nicht die ganze Klasse wiederholt, sondern nur das jeweilige Modul per "Semesterprüfung" positiv abgeschlossen werden. Bis zur Matura müssen aber alle "Nicht Genügend" ausgebessert sein. Eigentlich hätte die Neue Oberstufe, die bereits an zahlreichen Standorten erprobt wird, bereits 2017/2018 flächendeckend starten sollen.

Eine weitere Änderung sieht vor, dass die bisherigen Schulversuche zum Leistungssport bzw. darstellender Kunst an 26 Standorten in das Regelschulwesen überführt werden. An bereits bestehenden Schulen soll dadurch eine "Bildungsanstalt für Leistungssport" bzw. eine "Bildungsanstalt für darstellende Kunst" geschaffen werden können.

Gesetzlich verankert wird schließlich die Veröffentlichung aller Zentralmatura-Aufgaben nach dem Abschluss der Reifeprüfungen. Schon jetzt werden zwar weite Teil der Prüfungsaufgaben unmittelbar nach Ende der Klausur auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht, aber nicht alle.

Sommerschule

Ein Entschließungsantrag der Koalition fordert den Unterrichtsminister auf, das Modell der Sommerschulen auf eine gesetzliche Basis zu stellen. Aufbauen soll dies auf Erkenntnissen des diesjährigen Pilotprojekts. Nach aktuellem Stand sollen heuer rund 23.000 Schüler in den letzten zwei Ferienwochen in der wegen der Coronakrise eingerichteten Sommerschule Deutschförderung erhalten.

Schulleitung

Sonderpädagogen soll die Bewerbung für die Leitung von allgemeinen Pflichtschulen ermöglicht werden, will ein Entschließungsantrag der Koalition. Ein weiterer unverbindlicher Antrag von ÖVP und Grünen wünscht sich, eine erweiterte Zulassung von Menschen mit Behinderungen in BMHS und Kollegs (BAfEP) für die Ausbildung zum Elementarpädagogen bzw. zur pädagogischen Assistenz zu prüfen.

Bildungsmilliarde

Ein SPÖ-Antrag wünscht sich eine Bildungsmilliarde, die unter anderem für 100 zusätzliche Schulpsychologen und -sozialarbeiter, den Ausbau der schulischen Ferienbetreuung und Gratis-Nachhilfe verwendet werden soll.

Unterrichtsmittel

Die FPÖ beantragt die Veröffentlichung der Begutachtungsschritte und Gutachten von Unterrichtsmitteln.