Der parlamentarische Ibiza-Untersuchungsausschuss nimmt das Angebot der mutmaßlichen Hintermänner des Videos, dem Ausschuss die gesamte Aufzeichnung zu übermitteln, nicht an.

Nationalratspräsident und U-Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) wird das Angebot des Anwalts des mutmaßlichen Ibiza-Drahtziehers Julian H., das Video in Originalversion zu übermitteln, ablehnen. Einem Erkenntnis des OGH zufolge sei das Video rechtswidrig zustande gekommen, zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Beweismittel widerrechtlich erlangt worden sei, so Sobotka.

Und der U-Ausschuss dürfe rechtswidrig zustande gekommene Beweismittel nicht annehmen. Darüber hinaus fänden sich in der Verfahrensordnung keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Übermittlung von Beweismittel durch Dritte direkt an den Ausschuss zulässig sei. Dies sei die Einschätzung des rechtswissenschaftlichen Dienstes, der Verfahrensrichterin Ilse Huber sowie des Verfahrensanwalt Andreas Joklik, so Sobotka nach einem Treffen mit den Fraktionen. Er schließe sich dem als Vorsitzender an: "Wir stehen auf der Basis des österreichischen Rechtsstaates." Es sei "nicht möglich" einfach so Beweismittel von Dritten auf den Tisch zu legen.

Neos, SPÖ und FPÖ sind, was das Video-Angebot des Anwalts des mutmaßlichen Drahtziehers an den U-Ausschuss anbelangt, gegenteiliger Ansicht als Sobotka. Sowohl Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper als auch ihr SPÖ-Pendant Jan Krainer bezeichneten die Entscheidung als unverständlich. Ebenfalls nicht nachvollziehen konnte diese FPÖ-Vertreter Martin Graf.

Krisper nannte die Entscheidung "völlig unlogisch" und "rechtlich überhaupt nicht nachvollziehbar". Sie werde nun prüfen, inwieweit es möglich sei, dass sie das Video vom Anwalt erhalte, um es dann dem Ausschuss als Beweismittel vorzulegen. "Wenn es da liegt, wird man die heiße Kartoffel wohl angreifen." Was bleibe, sei der bittere Beigeschmack, dass die SoKo Tape es unterlassen habe, selbst den Anwalt zu kontaktieren, um an das Video zu gelangen. Und nach der Sicherstellung habe sie sich dann "selbst beweihräuchert". Die SoKo sei einfach "zum Fremdschämen", so Krisper. Dass die Herstellung des Videos illegal gewesen sei, ist aus Krispers Sicht ein "absurdes Argument", denn das Video, das der Staatsanwaltschaft vorliegt, sei ja dasselbe.

In ein ähnliches Horn stieß Krainer: "Wir haben klar gesagt, dass wir diese Vorgehensweise gar nicht verstehen." Denn zum einen sei der Inhalt dieses Videos - "hoffentlich" - derselbe, als jene Version, die der Staatsanwaltschaft vorliegt. Zum anderen schließe die Verfahrensordnung keineswegs aus, dass Beweismittel von Dritten angenommen werden dürfen. Auch Krainer kündigte an, die verschiedenen Varianten zu prüfen, um an das Video zu kommen. "Wir werden nun prüfen, welche die rechtlich sauberste ist." Die einzige Fraktion, die sich für die Vorgehensweise Sobotkas aussprach, sei die ÖVP gewesen, merkte Krainer an.

Auch FPÖ-Abgeordneter Graf wertete die Vorgehensweise als "völlig inakzeptabel" und als weiteren Versuch, die Ausschussarbeit zu verzögern. Das Video sei schließlich das "zentrale Beweismittel" und sollte dem U-Ausschuss in voller Länge vorgelegt werden. Sollte der Anwalt das Video ihm übermitteln, dann würde er dieses umgehend dem U-Ausschuss als Beweismittel vorlegen, stellte Graf seinerseits ein Angebot in den Raum. Von Interesse sei das Video auch deswegen, um festzustellen, ob es allenfalls Abweichungen zu der von der SoKo Tape sichergestellten Version gebe. Ein weiterer Kritikpunkt Grafs war es, dass es sich bei dem heutigen Treffen um eine informelle Sitzung der Fraktionsführer gehandelt habe. Graf plädiert stattdessen auf eine offizielle und beschlussfähige Sitzung des Untersuchungsausschusses am Rande der kommenden Plenartage, damit sich die Fraktionen mittels Abstimmung deklarieren können.

Grünen-Fraktionsführerin Nina Tomaselli betonte gegenüber der APA, dass sie bei dem Treffen am Montag "offiziell entschuldigt" gewesen sei und Sobotka dies auch kundgetan habe. In der Sache merkte Tomaselli an, dass es sich "nur noch um Tage" handeln könne, bis das Video auf einem "sauberen und legalen Weg" über die Staatsanwaltschaft in den U-Ausschuss komme. Sie könne die Ungeduld verstehen, es sei aber wichtig, einen "geradlinigen" und rechtlich sauberen Weg zu gehen. Zudem verwies sie darauf, dass es keine Mehrheitsentscheidung der Fraktionen sei, sondern eine des Vorsitzenden Sobotka, ob er das Video annehme oder nicht.

Auch die Verfahrensrichterin Ilse Huber und der Verfahrensanwalt Andreas Joklik, die gemeinsam mit Sobotka vor die Journalisten getreten waren, verteidigten die Entscheidung, die man sich "sehr genau angeschaut" habe. Joklik zufolge galt es zwei Stränge zu trennen, nämlich das Strafrecht und die Verfahrensordnung. Und bei beidem habe es Bedenken gegeben. Er glaube aber in Anlehnung an Bundespräsident Alexander Van der Bellen "an die Schönheit der Verfahrensordnung", so Joklik: "Wir werden das Problem lösen." Auch Huber merkte an, dass es sich über Gesetzesauslegungen "immer streiten" lasse, hier sei die Sache aber relativ eindeutig. Als Vertreter der Justiz nahm Sektionschef Christian Pilnacek am Treffen teil.