Im Wesentlichen will sich Edtstadler am Regierungsprogramm orientieren. Demnach soll ein Recht auf Information in der Verfassung verankert werden. Da es dazu einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedarf, will die Ministerin umgehend Gespräche mit der Opposition suchen.

Als besonders heikel gelten die Fristen. Edtstadler strebt hier vier Wochen an, die es vom Auskunftsbegehr bis zur Information dauern soll. In Ausnahmefällen, bei besonders komplexen Fragen, soll eine Ausdehnung auf acht Wochen möglich sein. Bei der Entscheidung, ob überhaupt Auskunft gegeben wird, will man die Datenschutzbehörde einbinden. Von einem - oftmals geforderten - Informationsbeauftragten war zumindest vorerst nicht die Rede.

Proaktiv sollen auch Dokumente in eine Informationsdatenbank gespeist werden. Inwieweit es dann eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Studien, die von der öffentlichen Hand beauftragt wurden, geben soll, ist vorerst noch unklar.

Einige Stolpersteine

Überhaupt dürfte es am Weg zur Gesetzwerdung noch den ein oder anderen Stolperstein geben. Edtstadler verwies am Donnerstag auf Bedenken, die beim Runden Tisch geäußert wurden. So stellten Gemeinden und Städte die Frage des (bürokratischen) Aufwands in den Raum. Die Industriellenvereinigung habe wiederum darauf gepocht, dass es Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren gelte. Zudem sei debattiert worden, ob die Gerichtsbarkeit generell ausgenommen werden sollte. Jetzt schon klar ist für Edtstadler, dass es Ausnahmeregelungen geben müsse, sprach sie etwa Gesundheits- und Sozialdaten oder Informationen bezüglich der öffentlichen Sicherheit an.

An sich zeigte sich die Ministerin anlässlich 100 Jahre Verfassung aber entschlossen, das Gesetzespaket rasch in die Gänge zu bringen. Es gelte das Vertrauen der Bürger zu stärken und eine nachvollziehbare und transparente staatliche Verwaltung zu leben.

Ausweitung der Rechnungshof-Kompetenzen

Dazu gehört auch die ebenfalls in das Paket inkludierte Ausweitung der Prüfrechte des Rechnungshofs, der - wie schon im Regierungspakt vorgemerkt - künftig auch Unternehmen, wo die öffentliche Hand bis zu 25 Prozent Anteil hat, prüfen wird können. Die geplanten Änderungen im Parteiengesetz in Sachen gläserne Parteikassen werden laut Edtstadler von den Parlamentsklubs erarbeitet.

Durchaus positiv bewertet Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit den Runden Tisch von Edtstadler. Freilich hätte er jedoch weiter gehende Regelungen bevorzugt, als sie gegenwärtig vorgesehen sind. Im Gespräch mit der APA sprach Huter etwa die vorgesehene Frist von vier Wochen an, die zwischen Anfrage und Information liegen soll. Hier wäre aus seiner Sicht und auch aus jener der Medienvertreter eine zweiwöchige Periode vorzuziehen.

Zudem pochte Huter erneut auf einen Informationsfreiheitsbeauftragten. Dieser könnte zeitnah und unkompliziert vermitteln, ob Daten nun freigegeben werden müssen oder eben nicht. Zu klären wäre noch, wie zu agieren ist, wenn sich eine Behörde trotz Urteils der Verwaltungsgerichte weigert, die Informationen freizugeben.

Wünschenswert wäre weiters, dass wie beim letzten (unter Rot-Schwarz gescheiterten) Anlauf zu einem entsprechenden Gesetz ein öffentliches Hearing im Parlament vorgenommen wird. Ferner erhofft sich Huter, dass noch vor dem Begutachtungsentwurf ein breiter Dialog im Rahmen eines transparenten und offenen Prozesses vorgenommen wird.