Die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist mit dem heutigen Tage massiv eingeschränkt. Wie kontrollieren die Behörden die Einhaltung der neuen Bestimmungen?

Schon bisher gab es starke Beschränkungen, nämlich die behördlich verordnete Heimquarantäne. Die Stadt Villach etwa geht rigoros gegen jene vor, die diese Quarantäne nicht einhalten. Bei neun Personen wurde die Einhaltung überprüft. Ergebnis: Drei von neun Personen waren nicht zu Hause. Es wurden Strafen von je 1.450 Euro verhängt.

„Es gibt leider noch immer einige unbelehrbare Menschen, die vergessen, dass sie mit ihrem Verhalten nicht nur sich, sondern vor allem die Allgemeinheit gefährden“, sagt der Villacher Bürgermeister Günther Abel. Dafür habe man Null Verständnis, die Lage sei ernst.
In Graz etwa wird derzeit noch kaum kontrolliert: Hier allein sind 200 Menschen in Quarantäne. Das Personal ist mit Testungen und dem Nachtelefonieren der Kontakte ausgelastet. Ab Montag soll der Erhebungsdienst eingesetzt werden.

Mehr Streifen im Einsatz

Die neuen „Verkehrsbeschränkungen“ werden von der Exekutive überwacht. Schon seit vergangenen Freitag sind in allen Ländern vermehrt Streifen unterwegs. Schulungen wurden abgesagt, die Polizeikräfte in ihre Einheiten zurückgeschickt. Polizeischüler assistieren im Innendienst. Ab heute sollen ja alle ihren Wohnungen bleiben, die nicht unaufschiebbare Berufsarbeit oder notwendige Besorgungen zu erledigen haben oder anderen Menschen helfen müssen.

Die Exekutive setzt zunächst auf Information: „Wir informieren über alle Kanäle darüber, dass die Leute zu Hause bleiben sollen“, sagt Christoph Grill vom Journaldienst der steirischen Landespolizeidirektion. „Neuralgische Punkte wie Parks und Spielplätze werden von uns kontrolliert. Die Leute werden angesprochen und es wird an sie appelliert, nach Hause zu gehen, ihre Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.“

Vernunft & Strafen

In weiterer Folge werde auch gestraft. Sollten sich Gruppen der Aufforderung zur Auflösung widersetzen, drohen Strafen bis zu 2.180 Euro, im Falle des Negierens von Betretungsverboten (etwa Spielplätzen) bis zu 3.600 Euro. Die Regierung hofft aber auf die Vernunft der Bevölkerung, wurde betont.

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Basis für die neuen Vorschriften ist das Epidemiegesetz. Werden Personen von der Exekutive alleine angetroffen, soll es laut Auskunft aus dem Kanzleramt keine Maßnahmen geben.
Nicht zuständig ist die Exekutive für die Frage, ob Heimarbeit möglich oder notwendig ist. Diese Frage ist vom Arbeitgeber zu beantworten und zu regeln. Sehr wohl wird darauf geachtet werden, ob Lokale verbotenerweise geöffnet bleiben, so Christoph Grill. „Wir haben allerdings auch schon Anfragen in die Richtung, ob wir es unternehmen, wenn jemand krank ist und der Arzt ihn nicht behandeln will. Das ist nicht unsere Aufgabe.“