Die FPÖ will (wieder einmal) die Finanzierung des ORF durch Pflichtgebühren abschaffen, wie Parteichef Norbert Hofer und Generalsekretär Michael Schnedlitz bei einer Pressekonferenz heute Vormittag ausgeführt haben. "Weg mit den ORF-Zwangsgebühren" in ihren eigenen Worten.

Das solle "kein Schmutzkübel gegen den ORF" sein, sagt Hofer, sondern ein Weg in die Zukunft: Der ORF verliere Marktanteile, Seher und Werbeeinnahmen (dass zB infolge der Ibiza-Krise rund 90 Prozent der Österreicher angeben, sich beim ORF informiert zu haben, sagen sie nicht dazu) – während die Gebühren in den letzten 20 Jahren um 37 Prozent gestiegen seien. Zudem sind Hofer Privilegien und "die stolzen Gehälter der ORF-Chefetage" ein Dorn im Auge.

Die FPÖ will nun einerseits Unterschriften für eine Abschaffung der Gebührenpflicht - im türkis-blauen Regierungsprogramm war sie vorgesehen, im türkis-grünen nicht mehr - sammeln. Andererseits will sie in den kommenden Wochen darüber informieren, wie sich Bürger die Gebühr "ersparen" können, etwa indem man Fernseher so präpariert, dass man mit ihnen kein Fernsehen mehr empfangen kann.

Gebühren schwanken, Steirer zahlen am meisten

Die Gebühren, die die GIS (die Gebühreninformationsservice-GmbH) einsammelt, variieren von Bundesland zu Bundesland beträchtlich. Das liegt daran, dass der Betrag, den Gerätebesitzer monatlich abliefern müssen, bei weitem nicht nur dem ORF zugute kommt: Er bekommt nur das "Programmentgelt", 17,21 Euro für TV und Radio bzw. 4,60 Euro nur für Radios.

Dazu kommen aber bei TV noch je zwei Euro an Bundesgebühren (der "Kunstförderungsbeitrag" sowie Radio- und Fernsehgebühr) sowie eine von den Landtagen festgelegte Landesabgabe. Dieser  Aufschlag reicht von null Euro in Oberösterreich und Vorarlberg bis zu 5,80 Euro in der Steiermark, die damit an der Spitze der GIS-Gebührentabelle liegt:

Die Landesabgaben sind ein österreichisches Kuriosum, die tief in die 60er-Jahre zurückreichen: 1964 starteten 44 Zeitungen und Zeitschriften das sogenannte „Rundfunkvolksbegehren“, mit dem gegen das rot-schwarz aufgeteilte Proporzrundfunkunternehmen mobilgemacht wurde. Die wesentlichsten Forderungen der über 832.000 Unterzeichner wurden in das mit 1. Jänner 1967 wirksam gewordene Rundfunkgesetz aufgenommen.

Damals war weitverbreitete Meinung, das Fernsehen werde das kulturelle Leben monopolisieren und da müsse man eine Möglichkeit schaffen, dass andere kulturelle Aktivitäten und Angebote gefördert werden. Nach der Bundesverfassung ist „Kultur“ Ländersache und so kam es, dass zweckgewidmete Abgaben auf die ORF-Gebühr aufgeschlagen werden dürfen. 2015 gingen 135 Millionen Euro an die sieben ihre „Hand“ aufhaltenden Bundesländer.

Die rund 30 Millionen Euro, die  das Land Steiermark  aus diesem Titel lukriert, sind aber nur noch zu 50 Prozent für Kultur und vier Prozent für Sport zweckgewidmet. Die restlichen 46 Prozent versickern ohne Widmung im Landesbudget.

Vorarlberg und Oberösterreich schlagen keine Landesabgabe auf.