Es müsse in einer pluralistischen Gesellschaft möglich sein, verschiedene religiöse Symbole im öffentlichen Raum zu haben, erklärte Kardinal Christoph Schönborn am Samstag in der Ö1-Reihe "Im Journal zu Gast".

"Das Entscheidende ist aber, dass über die Bildung Fehlentwicklungen, die auch mit religiösen Zeichen verbunden sein können, möglichst vermieden werden", so Schönborn. Die Bischofskonferenz habe bereits vor Monaten zu diesem Thema Stellung genommen. Der Akzent sollte weniger auf dem Verbieten, sondern mehr auf dem Erziehen liegen, erklärte der Kardinal.

Konversionen gehören zur Religionsfreiheit

Im Zusammenhang mit behördlichen Befragungen von konvertierten Asylbewerbern merkte Schönborn grundsätzlich an, dass Konversionen zur Religionsfreiheit gehören. Dies verstehe er auch als "Botschaft an alle Religionsgemeinschaften". Er sei der Meinung, dass das Urteil, ob jemand einer Glaubensgemeinschaft angehöre oder nicht, der jeweiligen Religionsgemeinschaft zusteht, so Schönborn. Schließlich habe man die Konvertiten oftmals ein Jahr auf die Taufe vorbereitet.

Die Behörden, mit denen die Zusammenarbeit grundsätzlich sehr gut verlaufe, sollten diesbezüglich den Religionsgemeinschaften vertrauen. Denn die Abschiebung in ein mehrheitlich muslimisches Land kann "für so jemanden lebensgefährlich werden", argumentierte der Kardinal.