"Es stimmt, dass Alma Zadic in erster Instanz strafrechtlich wegen Übler Nachrede verurteilt worden ist, das ist ein Faktum", erklärt ÖVP-Chef Sebastian Kurzim Ö1-Morgenjournal - er werde sie dem Bundespräsidenten aber trotzdem als Justizministerin vorschlagen.

Damit antwortet Kurz auf Kritik der FPÖ, die fordert, Bundespräsident Alexander Van der Bellen solle Zadic nicht zur Ministerin ernennen, weil sie erstinstanzlich verurteilt worden sei. Allerdings irrt der alte und neue Kanzler bei seinem "Faktum" in einem entscheidenden Punkt: Zadic wurde nicht strafrechtlich verurteilt.

Medienrechtliche Entschädigung, keine Strafe

Was richtig ist: Zadic wurde in erster Instanz verurteilt, weil sie einem Burschenschafter via Twitter vorgeworfen hatte, am Rande einer Donnerstagsdemo gegen Türkis-blau den Hitlergruß gezeigt zu haben. (Der Mann will nur Freunden auf der Straße gewunken haben.)

Allerdings handelt es sich um kein strafrechtliches Urteil, sondern um ein Entschädigungsverfahren nach § 6 Mediengesetz.  Der Unterschied liegt etwa darin, dass Zadic nicht zu einer Strafe verurteilt worden ist, sondern zu einer Entschädigung an das Opfer. (Allerdings wurde das Verfahren wie alle Medienverfahren großteils nach dem Privatanklageverfahren in der Strafprozessordnung am LG für Strafsachen geführt).

Kurz hat sich inzwischen via Twitter korrigiert:

Zadics Anwältin Maria Windhager erklärt die Lage folgendermaßen:

Auch die Verurteilung zur Entschädigung ist noch nicht rechtskräftig, Zadic hat Berufung angemeldet.

Bemerkenswert übrigens, dass die FPÖ - im Gegensatz zu Kurz - in ihrer Aussendung gegen Zadic nicht von einer strafrechtlichen Verurteilung, sondern nur von einem "rechtlichen Verfahren" spricht.