Bund und Länder wollen die Grundversorgung für Flüchtlinge auf neue Beine stellen. Bewerkstelligen soll dies eine Arbeitsgruppe, haben die Flüchtlingsreferenten und Innenminister Wolfgang Peschorn am Freitag bei einem Treffen beschlossen. Vor allem die Verwaltung solle dadurch effizienter werden, sagte Wiens Landesrat Peter Hacker (SPÖ) danach in einer Pressekonferenz.

Die derzeit geltende 15a-Vereinbarung, welche die Grundversorgung regelt, stammt aus dem Jahr 2003. Mehrere Rechnungshöfe hatten bereits Kritik an den Abläufen, etwa bei der Abrechnung, geübt. Auch die jährliche Valorisierung der Tarife sei darin nicht geregelt, so Hacker. Man sei sich "sehr einig", eine Diskussion zur Weiterentwicklung zu führen, berichtete Hacker nach dem Treffen der Flüchtlingsreferenten.

Weitgehend einig sind sich die Länder auch beim Thema Asyl und Lehre - mit einer Ausnahme. Lediglich Niederösterreichs freiheitlicher Landesrat Gottfried Waldhäusl stemmte sich gegen den bereits im Budgetausschuss des Nationalrats erfolgten Beschluss, dass die Frist zur freiwilligen Ausreise abgelehnter Asylwerber erst nach Abschluss der Lehre bzw. Absolvierung der Lehrabschlussprüfung zu laufen beginnt.

Einstimmigkeit verhinderte Waldhäusl auch bei einer besseren Dotierung von Deutschkursen für Asylwerber. Mehr Geld solle erst bei "hoher Bleibewahrscheinlichkeit" fließen, argumentierte er. Oberösterreichs Landesrat Rudi Anschober von den Grünen begrüßte hingegen die Mehrheitsmeinung bei beiden Themen. Ebenso Vorarlbergs Christian Gantner (ÖVP), Heinrich Schellhorn (Grüne) aus Salzburg und Sarah Schaar (SPÖ) aus Kärnten.

Erfreut zeigten sich die Landesräte über die Anwesenheit von Innenminister Peschorn bei dem turnusmäßigen Treffen, was bei dessen Vorgängern nicht der Fall gewesen sei. Der Ressortchef selbst betonte, dass eine Zusammenarbeit nicht vor den Grenzen der Republik halt mache. Weiter werde man beim Thema Asyl auf eine europaweite Lösung drängen.

Die Bestellung von Andreas Achrainer zum interimistischen Geschäftsführer der neuen Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) verteidigte Peschorn. Es handle sich dabei um eine unabhängige Person. Und auch die umstrittene Agentur selbst berge Chancen, die Rechtsberatung objektiv durchzuführen.