Der seit dem Jahr 2011 beobachtbare Trend steigender Einbürgerungszahlen setzt sich fort. In den ersten neun Monaten des Jahres 2019 erhielten laut Statistik Austria 7.610 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft, darunter 45 mit Auslandswohnsitz. Damit gab es um 9,2 Prozent mehr Einbürgerungen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, damals waren es 6.971 Einbürgerungen gewesen.

Mehr als ein Drittel der eingebürgerten Personen wurde bereits in Österreich geboren (2.644 bzw. 34,7 Prozent). Rund die Hälfte (3.734 oder 49,1 Prozent) der neuen Österreicherinnen und Österreicher waren vor der Einbürgerung Staatsangehörige eines der folgenden acht Staaten: Bosnien und Herzegowina (819), Türkei (669), Serbien (642), Kosovo (473), Russische Föderation (310), Afghanistan (278), Rumänien (273) und Ukraine (270).

Von Jänner bis September 2019 erhielten insgesamt 1.416 ehemalige EU-Staatsangehörige die österreichische Staatsbürgerschaft. Davon waren 179 Personen aus Deutschland, 167 aus Kroatien, 161 aus Ungarn und 154 aus Bulgarien. Mehr als die Hälfte der in den ersten neun Monaten 2019 Eingebürgerten waren Frauen (54,2 Prozent), der Anteil der Kinder unter 18 Jahren betrug 34,6 Prozent.

In sechs Ländern mehr Einbürgerungen

In sechs Bundesländern wurden in den ersten drei Quartalen 2019 mehr Personen eingebürgert als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die relativen Zuwächse waren in Salzburg (+47,6 Prozent auf 341 Einbürgerungen) am deutlichsten, gefolgt von der Steiermark (+33,1 Prozent auf 720), Oberösterreich (+22,4 Prozent auf 1.044), Vorarlberg (+18,8 Prozent auf 310), Tirol (+15,9 Prozent auf 467) und Wien (+9,1 Prozent auf 3.364). In Kärnten (-19,4 Prozent auf 225), Niederösterreich (-15,5 Prozent auf 984) und dem Burgenland (-7,6 Prozent auf 110) ging die Zahl der Einbürgerungen hingegen gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum zurück.

Fast zwei Drittel aller Einbürgerungen (60,5 Prozent) von Jänner bis September 2019 erfolgten aufgrund eines Rechtsanspruchs. Darunter wurden 1.753 Personen bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich in Verbindung mit besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (z. B. nachgewiesene Deutschkenntnisse und nachhaltige Integration, EWR-Staatsangehörigkeit, Geburt in Österreich oder Asylberechtigung), 301 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration und 571 Personen aufgrund der Ehe mit einem Österreicher bzw. mit einer Österreicherin.

Weitere 918 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen, darunter 863 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz. Unter dem Titel Erstreckung der Verleihung wurden 2.090 Personen (27,5 Prozent), davon 1.823 Kinder sowie 267 Ehegatten eingebürgert.