Eine Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf staatsnahe Betriebe, an denen die Republik mit 25 Prozent beteiligt ist, sowie ein Dokumentationspflicht bei Ernennungen im Aufsichtsrat schlägt der frühere Staatsanwalt und jetzige Vorstand von Transparency International, Georg Krakow, vor. „Eine Dokumentationspflicht hat eine präventive Wirkung", so Krakow im Gespräch mit der Kleinen Zeitung. "Es müsste dokumentiert werden, warum jemand zum Zug kam, ob es andere Kandidaten gab, was der Grund ist, warum jemand das Rennen gemacht hat und ein anderer nicht.“

Daran geknüpft ist die Forderung nach einer Ausweitung der Prüfkompetenz. „Wenn ich weiß, inzwei, drei Jahren kommt der Rechnungshof und schaut sich das an, hat das eine präventive Wirkung. Das ist ein wenig wie beim Kind. Wenn es weiß, die Eltern kommen kontrollieren, ob das Zimmer aufgeräumt ist, hat er einen anderen Effekt als wenn es reicht, nur zu sagen, man hat es aufgeräumt.“ Krakow unterscheidet bei Ernennungen zwischen Vorstand und  Aufsichtsrat. „Beim Vorstand zählt ausschließlich die Qualifikation. Beim Aufsichtsrat geht es neben der persönlichen und fachlichen Qualifikation auch um ein Vertrauensverhältnis zum Eigentümervertreter.“